Von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger kann Ihnen, wenn die Voraussetzungen vorliegen ein Übergangsgeld für die Dauer der medizinischen Rehabilitation gezahlt werden.
Als Arbeitnehmer haben Sie grds. Anspruch 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Dies sollten Sie vor Beginn der Rehabilitation mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Ggf. ist von Ihnen dann eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR täglich zu zahlen, dies kann jedoch erst nach Eingang des Antrags auf Befreiung der Zuzahlung geprüft werden.
Sollte der Entgeltfortzahlungsanspruch nicht bestehen, wird eine Verdienstbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber benötigt, damit der Anspruch auf Übergangsgeld geprüft werden kann. Die entsprechenden Vordrucke wurden Ihnen mit der Bewilligung zugesandt.
Sollten Sie Krankengeld vor der Rehabilitation bezogen haben, dann sollten Sie die Zusendung der Verdienstbescheinigung durch Ihre Krankenkasse veranlassen.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld benötigt die DRV den letzten Bewilligungsbescheid von Ihrer Agentur für Arbeit.
Wichtig ist, dass das Kranken- und Arbeitslosengeld bis einen Tag vor Beginn der medizinischen Rehabilitation bezogen wird, ansonsten besteht kein Anspruch auf das Übergangsgeld.
Besondere Voraussetzungen gelten für Selbständige.
In jedem Fall wird der Antrag zur Festsetzung des Übergangsgeldes benötigt, der Ihnen auch mit der Bewilligung zugesandt wurde.
Gerne können Sie sich mit Ihrem zuständigen Bearbeiter auch telefonisch in Verbindung setzen, um Ihren Anspruch im Einzelnen zu klären. Die Telefonnummer steht auf Ihrem Bewilligungsbescheid.