Hallo Ria,
sollten Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt haben (wie es auch Schade schon vermutet hat), wird im Rentenverfahren durch die Gutachtenstelle geprüft, ob die vorhandenen Unterlagen (z.B. dem Antrag beigefügte Befunde, ärztliche Atteste, Entlassungsberichte etc.) ausreichen um zu dem Urteil zu kommen, ob eine Erwerbsminderung vorliegt oder alternativ, ob evtl. zunächst eine Rehabilitationsmaßnahme vorgeschaltet wird bevor über den Rentenantrag entschieden wird. Aufgrund der von Ihnen zum Antrag beigefügten Schweigepflichtentbindung wird der Gutachter befugt bei den durch Sie angegebenen behandelnden Ärzten weitere Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand zu erfragen. Sollten die dann vorliegenden Angaben noch nicht ausreichen, wäre es auch möglich, dass eine weitere Untersuchung für Sie ansteht. Ob das in Ihrem Fall notwendig wäre ist reine Spekulation. Warten Sie den Bescheid bzw. weitere Informationen der DRV ab.