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Experten-Antwort

Medizienischer Dienst

von Ria30.03.2015 | 19:20
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9 Antworten

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Was holt der med. Dienst alles ein bevor der Bescheid erstellt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ria,

sollten Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt haben (wie es auch Schade schon vermutet hat), wird im Rentenverfahren durch die Gutachtenstelle geprüft, ob die vorhandenen Unterlagen (z.B. dem Antrag beigefügte Befunde, ärztliche Atteste, Entlassungsberichte etc.) ausreichen um zu dem Urteil zu kommen, ob eine Erwerbsminderung vorliegt oder alternativ, ob evtl. zunächst eine Rehabilitationsmaßnahme vorgeschaltet wird bevor über den Rentenantrag entschieden wird. Aufgrund der von Ihnen zum Antrag beigefügten Schweigepflichtentbindung wird der Gutachter befugt bei den durch Sie angegebenen behandelnden Ärzten weitere Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand zu erfragen. Sollten die dann vorliegenden Angaben noch nicht ausreichen, wäre es auch möglich, dass eine weitere Untersuchung für Sie ansteht. Ob das in Ihrem Fall notwendig wäre ist reine Spekulation. Warten Sie den Bescheid bzw. weitere Informationen der DRV ab.

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8 Antworten

William 30.03.2015 | 19:46
Hallo, bei der Vorladung zum MDK schicken die ein Befundformular mit,dieser ist vom Beh.Arzt auszufüllen,ich habe das Formular kopiert u.von all meinen Ärzten ausfüllen lassen,obwohl die geschrieben haben Besserung ist nicht in Sicht,weiterhin Arbeitsunfähig ,aber die Arbeit hätte ich mir sparen können wurde nicht bewertet,MDK hat mich arbeitsfähig geschrieben,nicht zu vergessen MDK sind GA der Krankenkassen,dementsprechend wird auch geurteilt. Trotzdem viel Glück,hin gehen muss man ja,Mitwirkungspflicht
Schadeam 30.03.2015 | 20:06
Eine sehr allgemein gehaltene Frage auf die man letztlich "alles oder auch nichts" antworten kann. Die holen halt das ein was zur Beurteilung und Entscheidung notwendig ist - aber das sollte der Antragssteller mit seinem Antrag auch schon geliefert haben...... Um was gehts Ihnen eigentlich, um Rente, Reha oder was?
Kniggeam 30.03.2015 | 20:20
Der MdK verschickt keine "VORladungen" sondern nur "EINladungen" Vergessen sollte man auch nicht, dass die behandelnden Ärzte nicht immer objektiv sind und häufig "Gefälligkeitsbescheinigungen" ausstellen. Der MdK hat schon viele Drückeberger entlarvt!
W*lfgangam 30.03.2015 | 20:15
Hallo Ria, vor Unterschrift und mühsamer Sichtung 15 Jahre alter Unterlagen erst mal ein Coffee to go ;-) Im Idealfall haben Sie die med. Berichte der letzten 2-4 Jahre dem Antrag (Reha/Rente?) beigefügt. Ansonsten werden sicher/zusätzlich die möglichen aussagefähigen Unterlagen aus diesem zeitnahen Raum vom Hausarzt/Fachärzte/Kliniken beschafft - eigentlich hätte man Ihnen das bereits bei Antragstellung erläutert, was fehlt/angefordert wird/ob ggf. (oft) eine gesonderte Begutachtung erfolgt, Vorsicht: da holt man Sie selbst zur Begutachtung ein. Gruß w.
Schadeam 30.03.2015 | 20:13
Wenn Sie die gleiche Ria sind, die bereits gestern Abend wg EM Renten angefragt hat, kann man Ihnen nur raten: warten Sie es ab! Ob das was Sie auf Anraten Ihrer Ärzte eingereicht haben, ausreicht und / oder was der med. Dienst vielleicht noch haben will, wird im Einzelfall entschieden. So verständlich Ihre Fragen sind, Hellseher tummeln sich leider nicht im Forum und amnche Sachen weiß man eben erst wenn es soweit ist. :)
William 30.03.2015 | 20:32
Sorry, natürlich Einladung,wobei es in meinen Augen wie eine Vorladung ist wenn die Krankenkasse die Termine beim MDK macht u.verschickt. Es mag ja sein das es Ärzte gibt die eine Gefälligkeitsbescheinigung ausstellen,aber dann müsste ich viele Ärzte drum gebeten haben,außerdem kann ein guter Arzt es sich garnicht erlauben eine Gefälligkeitsbescheinigung auszustellen ,denn das kommt mit Sicherheit raus,hätte ich eine solche Bescheinigung gehabt,hätte ich garnicht die traute gehabt zum MDK zu gehen. MDK sieht das was sie sehen wollen!!!!
Kniggeam 31.03.2015 | 16:17
Keine Ahnung zu haben, ist in solchen Fällen nicht strafbar. Es steht jedem Arzt frei, seinen Patienten für arbeitsunfähig zu halten, obwohl er es gar nicht ist. Und genau für solche Fälle gibt es den MdK. Der kennt den Patienten im Regelfall nicht und kann daher völlig unbefangen urteilen. Wer mit einer Entscheidung des MdK nicht einverstanden ist, kann sich von seinen behandelnden Artz erneut krank schreiben lassen. Allerdings werden das die wenigsten Ärzte tun, weil sie häufig eine Konfrontation mit den MdK-Gutachtern scheuen. Würde der MdK nämlich erneut anders entscheiden als der behandelnde Arzt, wäre der gute Ruf des Arztes ruck zuck ruiniert. Wer tatsächlich krank ist, hat vom MdK auch nichts zu befürchten. Der hat nämlich auch einen guten Ruf zu verlieren, auch wenn Leute wie Sie den Ruf des MdK bereits als ruiniert betrachten.
Dr. Göbelam 31.03.2015 | 20:43
Ich kann nur raten, hier äußerste Vorsicht walten zu lassen! MDK ist eine Spezialeinheit von IHNEN! Die wollen Ihnen nur alle Ansprüche wegnehmen und alle Renten abnehmen. Das habe ich selbst schon erlebt. Glauben Sie nichts, was DIE Ihnen beim MDK sagen. Die Gutachten fallen gegen die sozial Schwachen aus und werden von IHNEN beauftragt und gesteuert. Wenn Sie dort waren, wechseln Sie danach sofort die Kleidung und duschen und desinfizieren Sie sich. Sie wissen nicht, was SIE möglicherweise mit Ihnen gemacht haben könnten. Und überall sind Keime auf den Türklinken und Stühlen und Liegen! Tragen Sie Handschuhe und unterschreiben Sie nichts. Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt oder Beistand mit! Dort, bei IHNEN, geschehen DINGE! Haben Sie Obacht!
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