Medizinische Leistungen zur Rehabilitation werden - von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung - dann erbracht, wenn ohne (erfolgreiche) Erbringung dieser Leistungen, ansonsten eine Rente zu zahlen wäre - deshalb der auch evtl. von Ihnen schon einmal gehörte Grundsatz "Reha vor Rente".
Weil das Leistungsspektrum, insbes. die Umstände die in sozialmedizin. Hinsicht zu einer Bewilligung führen, in der Tat ein weites Feld sind, empfiehlt sich neben der Lektüre unserer Broschüren und Fachinfos im Einzalfall ein Gespräch mit Ihrem behandelnnden Arzt/Ärzten - insbes. auch deshalb, um Zuständigkeitsfragen von Krankenkasse und gesetzlicher Rentenversicherug im Vorfeld abzuklären.
Informationen zu Leistungen zur Reha finden Sie u.a. hier
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/sid_25151C82DFCF07EEF0D756ED44DE26FF/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation__node.html__nnn=true
und hier
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/Alle_20Broschueren,lv2=15188.html
MfG