Hallo John,
eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit allein ist leider noch kein abschließendes Kriterium für das Vorliegen einer Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, und zwar grundsätzlich nicht nur in seiner, sondern in allen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der Rentenversicherungsträger prüft dies anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert er weitere Gutachten an und stellt dann das Leistungsvermögen des Versicherten fest. Je nachdem, wie lange der Versicherte täglich noch arbeiten kann, ist er gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=10
herunterladen können.