Die Anrechnung der Unfallrente auf die Altersrente erfolgt nach § 93 SGB VI. Vereinfacht gesagt wird hierbei ein sog. Grenzbetrag ermittelt, der sich u.a. aus dem Jahresarbeitsverdienst Ihrer Unfallrente berechnet. Der Teil der Summe aus beiden Leistungen, der diesen Grenzbetrag überschreitet, wird an der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt.
Die Rente aus der Zusatzversorgungskasse hat auf die gesetzliche Rente keinen Einfluss.