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Mehrere Renren,wie wird das berechnet

von Hans20.01.2007 | 10:31
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ich gehe bald in rente,habe eine unfallrente u. im öffentl dienst bekomme ich die zusatzversorgungsrente,dass die unfallrente mit der altersrente verrechnet wird ,habe ich schon mitbekommen.obwohl mir immer nocht nicht ganz klar ist,wie diese berechnung aussieht,aber wie verhält sich das mit der zusatzversorgungskasse

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Anrechnung der Unfallrente auf die Altersrente erfolgt nach § 93 SGB VI. Vereinfacht gesagt wird hierbei ein sog. Grenzbetrag ermittelt, der sich u.a. aus dem Jahresarbeitsverdienst Ihrer Unfallrente berechnet. Der Teil der Summe aus beiden Leistungen, der diesen Grenzbetrag überschreitet, wird an der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt.

Die Rente aus der Zusatzversorgungskasse hat auf die gesetzliche Rente keinen Einfluss.

5 Antworten

Knappeam 20.01.2007 | 14:00
Beim Zusammentreffen von Rente der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Verletztenrente (Unfalrente) aus der Unfallversicherung wird vom Rentenversicherungsträger die Anrechnungsvorschrift des §93 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) geprüft. Bei der Anwendung dieser Vorschrift wird ein Grenzbetrag ermittelt, welcher von der Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge nicht überschritten werden darf. Im Rahmen dieser Berechnung werden bei der Verletztenrente aus der Unfallversicherung ,je nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit, Freibeträge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) berücksichtigt. Sofern es sich um eine Rente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung (seit dem 01.10.2005 Knappschaft-Bahn-See) handelt, werden für die knappschaftlichen Zeiten weitere Freibeträge berücksichtigt. Sollten die zusammentreffenden Rentenbeträge (Rente der Rentenversicherung und Verletztenrente der Unfallversicherung) den Grenzbetrag überschreiten, findet eine Kürzung bei der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Die Verletztenrente aus der Unfallversicherung wird stets ungekürzt vom Unfallträger gezahlt. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft auf Basis Altersrente unter An wendung der Anrechnungsvorschrift des §93 SGB VI zu beantragen. Hierzu fügen Sie bitte Ihrem Antrag die letzte Anpassungsmitteilung Ihrer Verletztenrente (Unfallrente) bei. Da sich die Zusatzversorgungskasse nach dem auszuzahlenden Betrag der Rentenversicherung richtet, würde ich diese Berechnung zuerst anfordern und anschließend die vom RV-Träger übersandte Berechnung an die Zusatzsversorgungsstelle zwecks Berechnung Ihrer Zusatzversorgung einreichen.
bekissam 20.01.2007 | 22:25
"Ich empfehle Ihnen, bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft auf Basis Altersrente unter Anwendung der Anrechnungsvorschrift des § 93 SGB VI zu beantragen. Hierzu fügen Sie bitte Ihrem Antrag die letzte Anpassungsmitteilung Ihrer Verletztenrente (Unfallrente) bei." Nach § 109 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI enthält die Rentenauskunft "Angaben über die Höhe der Rente, die auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ohne den Erwerb weiterer Beitragszeiten ..." Eine gesetzliche Bestimmung, nach der Rentenauskünfte unter Einbeziehung von Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erteilen wären, ist mir nicht bekannt. Nach meiner Kenntnis sind auch keine Programme für die maschinelle Vorab-Berechnung derartiger Auskünfte vorhanden. Es wäre nett, wenn Sie mir zu Ihren Ausführungen noch nähere Informationen geben könnten.
Knappeam 21.01.2007 | 00:01
Eine gesetzliche Bestimmung zur Erteilung einer Rentenauskunft unter Einbeziehung einer Verletztenrente gibt es nicht. Die Rentenversicherungsträger verfügen jedoch zum einen über Hilfsprogramme bzw. verwenden manuelle Bescheide für diese Vorab-Berechnung.
Hansam 22.01.2007 | 11:25
liebe expertin eines verstehe ich hier nicht,wieso wird der jahresverdienst von der unfallrente herangezogen,das war 1974,mittlerweile verdiene ich doch mehr als das doppelte
Edeam 22.01.2007 | 15:18
Hallo Hans, die Unfallrente steigt doch regelmäßig (zumindest bis 06 / 2003). Ebenso steigt ja auch der Jahresarbeitsverdienst, so dass bei der Berechnung nicht der von 1974 berücksichtigt wird, sondern der, der jetzt für die Berechnung der UV - Rente gilt. Gruß
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