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Experten-Antwort

Minderung des Zugangsfaktors

von domi20.12.2011 | 13:25
1753 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren Experten, ich habe ein Schreiben der DRV erhalten worin ich über die Rechtmäßigkeit der Minderung des Zugangsfaktors informiert werde. Ich habe die Möglichkeit den Widerspruch zurückzunehmen oder nicht. Was raten sie mir bzw. was wären die Folgen wenn ich den Widerspruch nicht zurück nehmen würde ?? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger beruhen auf aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Somit dürfte der Widerspruch lediglich geringe bzw. keine Aussicht auf Erfolg haben.

Aus neutraler Sicht kann ich im Forum als Mitarbeiter der Rentenversicherung den gewünschten Rat leider nicht geben.

Sie sind daher in ihrer Entscheidung frei.

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4 Antworten

Feliam 20.12.2011 | 14:00
Als unabhängiger Mensch kann ich Ihnen nur raten, den Widerspruch nicht weiter zu verfolgen, da die Aussicht auf Erfolg nicht gegeben ist. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Abschläge rechtens sind und ein entsprechender Widerspruchsbescheid würde dies für Sie nur noch einmal verdeutlichen. Ersparen Sie den Mitarbeitern der RV den Arbeitsaufwand, den ein Weiterverfolgen der Sache hätte und nehmen Sie den Widerspruch zurück. Die gewonnene Arbeitszeit und -kraft können die Kollegen sicher gut für andere Dinge gebrauchen.
Schadeam 20.12.2011 | 14:19
Wer in dieser Situation seinen Widerspruch weiterhin betreibt, möge sich zukünftig niemals mehr beschweren über: Bürokratie langsame Verwaltungen hohe Verwaltungskosten, etc. Der dieser Mensch trägt super dazu bei, die Bürokratien auf Trapp zu halten.
Mitarbeiteram 20.12.2011 | 14:21
Lassen Sie es gut sein und ziehen Sie den Widerspruch zurück.
Bruderkußam 20.12.2011 | 15:44
Ich stimme den Ausführungen der obigen Forumsteilnehmer zu: Widerspruch zurücknehmen, da Widerspruch sinnlos. Noch besser wäre allerdings, liebe Forumsteilnehmer, legen Sie nur in Ausnahmefällen Widerssruch ein. Sie können uneingeschränkt davon ausgehen, daß Widersprüche, die der Rentenkasse erheblich Geld kosten, ohne weiteres abgelehnt werden. Dafür spricht die bisherige Rechtssprechung eindeutig, auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht.
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