Die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger beruhen auf aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Somit dürfte der Widerspruch lediglich geringe bzw. keine Aussicht auf Erfolg haben.
Aus neutraler Sicht kann ich im Forum als Mitarbeiter der Rentenversicherung den gewünschten Rat leider nicht geben.
Sie sind daher in ihrer Entscheidung frei.