Grundvoraussetzung ist, dass Ihnen ein Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten erteilt wurde. In diesem Fall müssen Sie dann tatsächlich nur den Sockelbetrag leisten, da sie über keine beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des SGB VI verfügen. Falls Sie noch Fragen hierzu haben, empfehle ich Ihnen eine Rücksprache mit der ZfA unter der Nummer 03381 21222324.