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Experten-Antwort

Mindesteinzahljahre / Wie lange?

von Josef121208.03.2015 | 15:10
1744 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage. Wie lange muss ich in die Rentenkasse einzahlen, um den ersten Rentenaspruch zu bekommen? Heisst wann kann ich frühstens in Rente gehen, mit Abschlägen natürlich? Kann ich vor 63 überhaupt in Rente? Danke Gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits beantwortet wurde, muss man eine Wartezeit von mind. 5 Jahren vorweisen können, um einen gesetzlichen Rentenanspruch in Deutschland zu haben.

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24 Antworten

Josef1212am 08.03.2015 | 16:26
Hallo Konrad, danke für die Antwort. Gibt es dazu eine Formel, mit der ich mir berechnen kann wieviel es wäre? Bzw eine Seite wo man sich das ausrechnen lassen kann? Bin hier in Bayern
Santanderam 08.03.2015 | 16:49
Onkel Ottoam 08.03.2015 | 16:49
Nö,das kommt immer darauf an,was man verdient und wieviele Entgeltpunkte man damit erreicht. Es gibt Menschen,die haben mit 45 Jahren Arbeit vielleicht 1200 € Brutto,wer immer den Höchstbeitrag zahlte,hatte im Jahr 2013 den Anspruch auf die Höchstrente von 2200 €.
Konrad Schießlam 08.03.2015 | 16:01
Mindestens 5 Beitragsjahre und das Alter, unterschiedlich für die einzelnen Rentenarten. MfG.
Josef1212am 08.03.2015 | 17:35
Hallo, danke an alle. Kann man das wirklich nicht Pi*Daumen ~ berechnen? z.B 5 Jahre arbeit, mit 4000 Brutto/Monat , Steuerklasse1 ? Gruss
Santanderam 08.03.2015 | 17:43
ca. 200 €uro / Monat
Josef1212am 08.03.2015 | 18:25
ah ok, danke. Wie kommst du auf die Zahl?
Santanderam 08.03.2015 | 18:39
4000€ im Monat ergeben ca. 1,5 EP 1,5 EP ergeben in 5 Jahren 7,5 EP 7,5 EP x 28 € Rentenwert ergeben die errechneten ca. 200€ Rente pro Monat
Rentenzombieam 08.03.2015 | 18:49
Bis du stirbst
Josef1212am 08.03.2015 | 18:55
Ah ok super, danke für die Erklärung. Aber das heisst ich kann z.B von 30 bis 40 arbeiten und dann mit 40 Rente beantragen? Ist das möglich? Auch wenn ich noch "gesund" bin?
Onkel Ottoam 08.03.2015 | 18:59
Wollen Sie uns beschäftigen mit sinnlosen Fragen ? http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_3BDE5C045E1548C924…
Josef1212am 08.03.2015 | 19:14
Otto, heute war doch schönes Wetter, bei dir nicht? ;-)
Gackiam 08.03.2015 | 19:14
Was sind Sie denn für ein Otto? Das ist eine zulässige Frage und wenn Sie die nicht beantworten können, halten Sie besser Ihren Rand!
SozPolam 08.03.2015 | 19:18
Ich glaube, bei diesem Otto regnet es permanent......
Schilas Mamaam 08.03.2015 | 19:33
Hallo Josef1212, NEIN - das ist nach der jetzigen Gesetzeslage nicht möglich. Sie können natürlich mit 40 aufhören zu arbeiten und z.B. von Ihrem Lottogewinn oder einem Erbe leben, aber Rente nem,nada,nitschewo - wenn man gesund ist. In den Bedingungen der DRV fehlt leider der § - wünsch dir was !
Onkel Ottoam 08.03.2015 | 20:23
Wo ich meine Rente genieße,ist eigentlich immer schönes Wetter.Ewiger Frühling sozusagen. :-)
Onkel Ottoam 08.03.2015 | 21:18
Rückwärts berechnen? Vorwärts oder? Ich verstehe jetzt gar nichts mehr, nur noch Bahnhof.
Konrad Schießlam 08.03.2015 | 21:00
Ja, Josef 1212, diese Stelle gibt es, habe am 12,2,2015 hier, ausgehend von 2014 rückwirkend für 40,45,50 Jahre die höchst erreichbaren Entgeltpunkte ( mit t nach dem L aufgelistet. Die jährliche Bemessungsgrenze : Durchschnitts- verdienst nennt die nennt die höchst erreich- baren EP. Für 2013 69600 :34071 2,0438(33693 ist falsch) bei 28,14 Rentenwertx 2,0438 sind 57,51 Rentenwert mal 40 Jahre 2300,40 Bruttorente minus derzeit 10,55% Abzüge. Inwischen ist ja der Rentenwert 28,61 x 2,0438 Entgeltp. 58,47 RW. mal 40 2338,80 statt 2300,40 es gilt ja die dynamische Anpassung. Ich meine aber, die Ausrechnung rückwärts ist ehrlicher. MfG.
Konrad Schießlam 08.03.2015 | 22:11
Aber, aber, die Rentenvergangenheit 2014 be- weist doch was in den vergangenen 50,45,und 40 Beitragsjahre war. Bemessungsgrenzen und Durchschnittsverdienst in der Vergangenheit sind doch nachgewiesen. Dies gilt aber nicht, ausgehend vom Jahr 2013 für künftige Bemessungsgrenzen und Durchschnittsverdienste, die kennt doch keiner, deshalb die Ausrechnung für künftige Jahre Hehlseherei! MfG.
Josef1212am 09.03.2015 | 20:56
Hallo zusammen, danke für die Diskussion.Generell: Heisst wenn ich von 30 bis 40 arbeite, kann ich trotzdem erst frühstens ab 63 eine Rente erhalten. Frage1: Was passiert wenn ich mit 40 aufhöre zu arbeiten und dann ab 50 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann/mich finanzieren? Erhalte ich dann ab 50 eine Rente? Frage2: Wenn ich von 40 bis 63 gesund bleibe, heisst mich finanzieren kann, erhalte ich mit 63 eine Rente. Wie hoch diese ausfällt kann man nicht sagen? Sicher mit Abschlägen? Habe leider die Rechnung oben nicht verstanden:D ;_) Danke Gruss an alle
Josef1212am 09.03.2015 | 21:03
Ich gehe hier von einer Arbeitszeit von 10 Jahren aus mit ~ 4000 Brutto/Monat.
W*lfgangam 09.03.2015 | 21:24
Josef, Sie sollten mal bei Luther anfragen, ob er Sie - pardon, Ihre Thesen/Fragen im Jahre 1517 - vergessen hat, an das Rententor zur Wahrheitsburg zu schlagen. Da Sie offensichtlich der Inquisition bisher entkommen sind/sich dem Besuch einer örtlichen Beratungsstelle verweigert haben, werden Sie nie erfahren, wann Sie die Erlösung aus dem Arbeitsleben in Rente per lehensherrschaftlichem Dekret erhalten können :-) Gruß w. ...machens sich doch mal auf den Weg nach Walhalla - ist einfacher, als Sie denken um Ihre Fragen zu beantworten!
senf-dazuam 10.03.2015 | 13:17
auch wenn W*lfgang es ein wenig fantasievoller schreibt: These 1: Der Sozialstaat kümmert sich quasi um jeden, der irgendwann keine Lust mehr hat oder sonstwie unfähig ist, sich selbst zu ernähren. These 2: Die Rentenversicherung tut das genau in den Fällen, in denen bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Anhang zu These 2: Diese Bedingungen sind z.B. auf den Internetseiten der DRV nachzulesen oder bei einer geduldigen Beratungsstelle zu erfragen. These 3: Je weniger man (an Zeit und/oder Geld) in die eigene Rente investiert, desto weniger kommt auch dabei raus. Erweiterung zu These 3: wenn man aber nix dafür kann, dass man nur wenig einzahlen konnte (früher Unfall, Tod oder ähnliches), dann springt der Sozialstaat in seiner großen Güte und mit unser aller Geld ein. So, Joseph, alles verstanden?
=//=am 10.03.2015 | 16:29
Super! :-) Verzeiht ihm die unqualifizierten Fragen. Der Josef kommt aus dem aller hintersten Hinterland in Bayern, wo es keine Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gibt. Nicht mal auf dem Computer findet man die DRV. :-)
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