Können Zeiten der nachgewiesenen (tatsächlichen) beruflichen Ausbildung Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt erhalten?
Wenn ja, wie, nach welchen Vorschriften?
Können Zeiten der nachgewiesenen (tatsächlichen) beruflichen Ausbildung Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt erhalten?
Wenn ja, wie, nach welchen Vorschriften?
Mindestens sollten Sie entsprechend des nachgewiesen Gehalts anteilige Gehaltspunkte bekommen.
Aber Sie würden gerne mehr Punkte als Mindestbetrag erhalten? Wer soll das zahlen? Welche Beiträge stehen dem gegenüber?
An alle, die diese Frage auch mit anderem Namen gestellt haben.
Siehe meine Antwort unter
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/mindestentgeltpunkte-bei-geringem-arbeitentgelt.html
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