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Experten-Antwort

Mindestrente

von Ines Hennig05.06.2012 | 17:16
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6 Antworten

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Ich bin schon seit fast 19 Jahren arbeitslos gemeldet und erhalte schon einige Jahre keine Leistungen vom Arbeitsamt. Somit bin ich zwar beim Rententräger gemeldet ,aber es baut sich ja kein höherer Rentenanspruch auf. Somit möchte ich gern wissen wie hoch die Mindestrentenhöhe ist, welche ich ja sicherlich mal höchstens erhalten werde. Bitte geben sie mir Auskunft. Ich bin 48 Jahre alt. und habe 3 Kinder.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ines Hennig,

dem Beitrag von W*lfgang kann ich mich uneingeschränkt anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

W*lfgangam 05.06.2012 | 18:02
Hallo Ines Hening, in Ihrer jährlichen Renteninformation ist der mittlere Betrag (Regelaltersrente) abzulesen, den Sie mit 67 erhalten würden - abzgl. rd. 10 % Kranken- und Pflegeversicherung - wenn keine weiteren Versicherungszeiten mehr dazukommen. Eine Renteninformation bzw. besser eine Rentenauskunft können Sie auch hier anfordern: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigati… Die (weiteren) Alo-Zeiten können wichtig sein, wegen EM-Rente, vielleicht auch für die Altersrente an langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre erforderlich). Gruß w.
Schießl Konradam 05.06.2012 | 22:15
Mir ist ja bekannt, der Begriff Mindestrente hat sich in vielen Köpfen festgeschrieben. Die gibt es praktisch noch nicht Aktuell können Siie aus der letzten Renten- information 2011 die Entgeltpunkte ersehen. Es ist dort auch schon der Rentenwert von 27,47, geltend ab 1.7.2011 für einen EP. genannt. Diesen Wert x der EP. ergibt den Wert der auf der Vorderseite-Mitte ausge- druckt ist. Werden also die EP. durch Arbeit etc, nicht mehr, kommen allenfalls noch für drei Geburten drei EP. hinzu, für die Geburten erst ab 1992 eben Neun EP. Es werden sich ansonsten die EP. nicht mehr erhöhen, sicher aber der Rentenwert je EP. Als ich nach 48 Arbeitsjahren mit 63 in Rente ging war der Wert 23,86, ab 1.7.12 gelten je Punkt 28,07, dieses Schema gilt auch für Sie. Ob der Beitrag zur Kranken/Pflegever- sicherung- jetzt einheitlich für gesetzlich Versicherte- 10.15% aller Kassen noch gilt sei dahiongestellt. Wünsche Ihnen, dass es mit Arbeit doch noch klappt, ansonsten alles Gute.
Conniam 05.06.2012 | 23:55
Meinen Sie Grundsicherung?
Ines Hennigam 08.06.2012 | 16:39
Danke für alle Antworten. Jetzt bin ich schon etwas schlauer.
Schießl Konradam 08.06.2012 | 19:18
Jetzt muß ich es einfach noch loswerden. So abwegig wäre es nicht " Grundsicherung" zu meinen. Vor etlichen Jahren erklärte in NRW-sogar ein Minister- bei einer Fersehdiskussion" Seit Einführung der Grundsicherung" erhält meine Mutter mehr Rente. Owohl beides Obst, es besteht doch ein Unterschied zwischen Äpfel und Birnen.
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