Hallo Anke,
grundsätzlich sind Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit mitteilungspflichtig. Allein die Aufgabe Ihrer geringfügigen Beschäftigung ist dem Grunde nach nicht anzeigepflichtig, da Ihr Arbeitgeber dies übermittelt.