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Experten-Antwort

Minijob 450€

von frühzeitvollrentner20.09.2012 | 19:46
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6 Antworten

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wird es eine automatische angleichung beim hinzuververdienst für og.rentenart geben oder kommen wieder fallstricke?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente beträgt 400 Euro.

Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen kommen.

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5 Antworten

Schießl Konradam 20.09.2012 | 23:37
Das wird sich zeigen, mit Stricken hat aber diese nichts zu tun.. Schon mit Hinblick auf die Tag und Nacht Diskussion des Rentenniveaus kann man davon ausgehen, 450 werden dann zulässig sein.
Rabenhausam 21.09.2012 | 12:39
Genau, es bleibt abzuwarten, welche Änderungen kommen. Die Politiker, die zur Zeit das sagen haben, bescheissen und betrügen uns eh und jeh nach Strich und Faden. Also Vorsicht.
B´sonam 21.09.2012 | 07:50
Es wird auf politischer Ebene sogar überlegt, die Hinzuverdienstgrenze völlig von der Geringfügigkeitsgrenze abzukoppeln und am Verdienst der letzten x jahre festzumachen. Im Ergebnis würden sich so deutlich höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten ergeben. Aber wie wir alle wissen wird speziell vor Wahljahren immer viel überlegt und "versprochen" ;-)
Realistam 21.09.2012 | 22:36
Eine Änderung bekommt bestimmt nicht, daß BeamtenFrauen ihre 400/450 Euro Zuverdienst versteuern müssen, weil der Mann sowieso schon wesentlich weniger Abgaben leistet als Otto Normalarbeiter. Realist
egalam 24.09.2012 | 17:42
Du weißt aber schon, dass die Minijobs pauschal auf Wunsch sogar auf Karte besteuert werden? Ich gehe davon aus, dass die 450€ kommen, zum Einem als Inflationsausgleich seit 2003, zum Anderen damit die Versicherungsfreiheit fällt. Mit Anhebung sollen alle Minijobs SV-pflichtig werden. Aufstockung in dem Sinne gibt's also nicht mehr.
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