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Experten-Antwort

Minijob bei Teil EM bei BU

von maurer07.06.2017 | 09:56
595 Ansichten
4 Antworten

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Guten Morgen, Beziehe seit 2014 eine Teil EM Rente bei BU auf Dauer.Möchte einen Minijob annehmen.Macht es Sinn sich von der Zahlung des Eigenbeitrags zur Rentenvers. befreien zu lassen.Bin 60 Jahre alt.Welche Auswirkungen hat dies? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maurer,

aufgrund Rentenversicherungspflicht bei Minijobs erwerben Sie Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten berücksichtigt wird.

Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise auch Voraussetzung für

• eine vorzeitige Altersrente,

• Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation,

• den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung,

Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.

Was macht der Minijob mehr an Rente aus?

Ein Jahr Arbeit bei einem monatlichen Verdienst von durchgehend 450 Euro entspricht bei der Zahlung des vollen Rentenversicherungsbeitrags mit Beteiligung des Arbeitnehmers einer monatlichen Rente von etwa 4,51 Euro. Für eine Beteiligung des Arbeitnehmers an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung spricht daher weniger der Ertrag einer hohen Rente, sondern vielmehr die Sicherung bestimmter Ansprüche.

Inwiefern sich der Minijob auf den Gesamtleistungswert und damit auf die Rentenhöhe negativ auswirkt, kann pauschal (ohne Kenntnis Ihres genauen Versicherungsverlaufs) nicht gesagt werden.

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3 Antworten

SuchenUndFragenam 07.06.2017 | 13:49
Seit wann beziehen Sie die Rente? Ist die Zurechnungszeit bis 60 oder bis 62? Wenn sie sich vom Eigenanteil befreien lassen, können Sie nicht in zwei Jahren sagen, nun wollen Sie aber doch... Einmal gewählt, für den ganzen Job gewählt. Entscheidend ist, dass Rentenpunkte, die Sie nach der Zurechnungszeit erwerben, die Rente vermutlich ab dem Beginn der "normalen" Altersrente erhöhen werden (okay - es ist nicht viel, aber der Mensch freut sich vielleicht...). Die Antwort auf die Frage hängt also von der Zurechnungszeit ab und davon, wie lange Sie den Minijob ausüben wollen. Am besten lassen Sie sich dazu dann auch noch mal individuell in einer Beratungsstelle beraten. Die können Ihnen die Vor- und Nachteile ausrechnen. Und am besten holen Sie sich Rat in einer
KSCam 07.06.2017 | 21:57
Die einen sagen so und die anderen so.....:) M.E. macht die Versicherungspflicht bei einem 60 jährigen Rentner allerhöchstens dann Sinn, wenn Sie planen diesen Job auch über das Regelalter hinaus auszuüben, weil Sie sich dann dadurch jährliche Rentenerhöhungen mit Zuschlagpunkten sichern würden. Ansonsten zahlen Sie bei 450 € in den 5 Jahren bis 65 etwa 1000 € Eingenbeiträge und steigern dadurch Ihre Rente um maximal 5€ - klingt nicht besonders prickelnd. Den Teil der vom Experten genannten 4,51 € den der Arbeitgeber ohnehin trägt bekommen Sie bis zur RegelAR auch ohne eigene Beiträge.
W*lfgangam 07.06.2017 | 22:30
Zitat von KSC anzeigenausblenden
kleine Ergänzung: wären dann ohne Eigenbeteiligung 3,65 EUR für 1 Jahr Mini-Job/5400 EUR (Stand ab 01.07.2017). Rentable wird es, wie Sie sagen, auch aus meiner Sicht erst nach der Regelaltersgrenze, bis dahin sind etwaige Vor-/Nachteile aus der Pflichtversicherung genau abzuwägen/individuell zu prüfen (siehe Experten-Anwort) - und wie SuchenUndFragen schon schrieb, die jetzt gefällte Entscheidung kann dann nicht mehr revidiert werden und will wohl überlegt sein, auch aufs ganze Versicherungsleben betrachtet und den neuen Rentenfall berechnet. Kurzum: das beste Ergebnis kann nur individuell vor Ort ermittelt werden - gefühlt geht es eh nur um Peanuts-Beträge. Nur, 16,65 EUR max. Eigenbeitrag sinnlos verschleudert ist das eine, eine 'Rendite' von 25 % ab Regelaltersgrenze das andere. Gruß w.
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