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Experten-Antwort

Minijob bei Übergangsgeld

von Christoph05.05.2015 | 23:05
1043 Ansichten
2 Antworten

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Hallo liebe experten, ich befinde mich seit einem Jahr in einer 2-jährigen Umschulungs- / Weiterbildungsmaßnahme und beziehe in dieser Zeit Übergangsgeld. Da mir das Geld aber vorne und hinten nicht reicht muss ich einen Minijob (max. 450€ pro Monat) annehmen. wird mir da was von dem Übergangsgeld abgezogen? Oder bis zu welchem Betrag darf ich abzugsfrei dazuverdienen? freundliche Grüße Christoph

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christoph,

dem Beitrag von „???“ kann ich zustimmen. Ist aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld berechnet worden, kann das während der Leistung bezogene Entgelt aus dieser geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde.

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1 Antworten

???am 06.05.2015 | 10:45
Solange Sie nur einen MiniJob haben und die 450,-€ nicht überschreiten, erfolgt keine Anrechnung auf Ihr Übergangsgeld. Wichtiger ist, dass Ihr Nebenjob keine negativen Auswirkungen auf Ihre Umschulung hat. Was würde es Ihnen nützen, wenn Sie zwar jetzt finanziell besser zurechtzukommen aber später wegen einem schlechteren Abschluss keine Arbeit finden? Da hilft nur ausprobieren und notfalls wieder zu kündigen, falls Ihre Noten schlechter werden.
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