Hallo Christoph,
dem Beitrag von „???“ kann ich zustimmen. Ist aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld berechnet worden, kann das während der Leistung bezogene Entgelt aus dieser geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde.