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Experten-Antwort

Minijob bei voller Erwerbsminderungsrente

von Schaller E22.07.2016 | 09:38
1148 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren.Hallo, ich bin seit 2005 volle EU berentet wegen Mukoviszidose. 2011 hatte lag ich nach einer schweren Lungenblutung mit Blutvergiftund ect. im Koma. Mittlerweile bekomme ich eine Tablette aus den USA und ich kann sagen mir geht es einigermaßen gut (mal besser/mal schlechter) Nun sind wir finanziel sehr schlecht dran, haben eine Kreditbelastung wegen Hausbau, 3 Kinder... Wir haben nun überlegt ob ich etwas finde dass man arbeiten kann (Heimsrbeit, geringfügiger Job) Doch wie ist es darf man dass, wenn man eigentlich nur max. 3 Stunden arbeiten soll? Wieviel kann man hinzuverdienen? Es wäre nett wenn Sie bald antworten könnten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schaller E,

die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt 450 Euro.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Oldenburgeram 22.07.2016 | 09:48
Die Hinzuverdienstgrenze bei Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt bei 450,- EUR. Der Rentenversicherungsträger behält sich vor, Ihren Rentenanspruch bei Aufnahme einer Beschäftigung zu überprüfen. In der Praxis erfolgt eine Überprüfung jedoch nicht bei der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung. Erst bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Aufnahme mehrerer geringfügiger Beschäftigungen müssen Sie mit einer Überprüfung Ihres Rentenanspruchs rechnen. Bitte teilen Sie dem Rentenversicherungsträger rechtzeitig die Aufnahme Ihrer Beschäftigung mit. Wenn Sie das nicht überzeugt: Sie können dem Rentenversicherungsträger auch den Umfang und die Art der beabsichtigten Tätigkeit vorab schildern und um Prüfung bitten, ob die beabsichtigte Beschäftigung dem Rentenanspruch entgegen steht.
W*lfgangam 22.07.2016 | 17:57
...na, wenigstens mal eine vollumfängliche Antwort. So stelle ich mit 'Beratungsdienst' vor - wohl outgesourct in Hinterwald ;-) Die Ausbildungsgarde aus dem 1. Semester heute wieder an die Taste geklemmt? Okay, dann hier aufgepasst: https://www.youtube.com/watch?v=rsiwoZVj4GM Gruß w.
Herz1952am 22.07.2016 | 20:36
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo Schaller E, die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt 450 Euro.
...na, wenigstens mal eine vollumfängliche Antwort.
Dass die Hinzuverdienstgrenze 450 Euro beträgt, hätte ich Ihnen auch sagen können, Wolfgang. (smile)
W*lfgangam 22.07.2016 | 21:39
...habe ich erkennen lassen, dass mir diese Grenze nicht bekannt ist? Lesen Sie Inhalte/Antworten eigentlich - oder liegt es in Ihrer Natur, notorisch den 'Klappsaugust' hier zu machen? HotRod, so langsam muss es Sie doch Anpissen, mit Realnamen hier einfach 'weggewischt' zu werden ;-) Gruß w.
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