Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Minijob bei voller Erwerbsminderungsrente

von Schaller E22.07.2016 | 09:38
1150 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren.Hallo, ich bin seit 2005 volle EU berentet wegen Mukoviszidose. 2011 hatte lag ich nach einer schweren Lungenblutung mit Blutvergiftund ect. im Koma. Mittlerweile bekomme ich eine Tablette aus den USA und ich kann sagen mir geht es einigermaßen gut (mal besser/mal schlechter) Nun sind wir finanziel sehr schlecht dran, haben eine Kreditbelastung wegen Hausbau, 3 Kinder... Wir haben nun überlegt ob ich etwas finde dass man arbeiten kann (Heimsrbeit, geringfügiger Job) Doch wie ist es darf man dass, wenn man eigentlich nur max. 3 Stunden arbeiten soll? Wieviel kann man hinzuverdienen? Es wäre nett wenn Sie bald antworten könnten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schaller E,

die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt 450 Euro.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Oldenburgeram 22.07.2016 | 09:48
Die Hinzuverdienstgrenze bei Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt bei 450,- EUR. Der Rentenversicherungsträger behält sich vor, Ihren Rentenanspruch bei Aufnahme einer Beschäftigung zu überprüfen. In der Praxis erfolgt eine Überprüfung jedoch nicht bei der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung. Erst bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Aufnahme mehrerer geringfügiger Beschäftigungen müssen Sie mit einer Überprüfung Ihres Rentenanspruchs rechnen. Bitte teilen Sie dem Rentenversicherungsträger rechtzeitig die Aufnahme Ihrer Beschäftigung mit. Wenn Sie das nicht überzeugt: Sie können dem Rentenversicherungsträger auch den Umfang und die Art der beabsichtigten Tätigkeit vorab schildern und um Prüfung bitten, ob die beabsichtigte Beschäftigung dem Rentenanspruch entgegen steht.
W*lfgangam 22.07.2016 | 17:57
...na, wenigstens mal eine vollumfängliche Antwort. So stelle ich mit 'Beratungsdienst' vor - wohl outgesourct in Hinterwald ;-) Die Ausbildungsgarde aus dem 1. Semester heute wieder an die Taste geklemmt? Okay, dann hier aufgepasst: https://www.youtube.com/watch?v=rsiwoZVj4GM Gruß w.
Herz1952am 22.07.2016 | 20:36
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo Schaller E, die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt 450 Euro.
...na, wenigstens mal eine vollumfängliche Antwort.
Dass die Hinzuverdienstgrenze 450 Euro beträgt, hätte ich Ihnen auch sagen können, Wolfgang. (smile)
W*lfgangam 22.07.2016 | 21:39
...habe ich erkennen lassen, dass mir diese Grenze nicht bekannt ist? Lesen Sie Inhalte/Antworten eigentlich - oder liegt es in Ihrer Natur, notorisch den 'Klappsaugust' hier zu machen? HotRod, so langsam muss es Sie doch Anpissen, mit Realnamen hier einfach 'weggewischt' zu werden ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026