Hallo Lhaehnel,
ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von Schade anschließen.
Für die ersten drei Jahre der Kindererziehung bekommen Sie sowieso Pflichtbeiträge, d. h. diesbezüglich haben Sie durch die Beitragszahlung keinen Vorteil.
Der Zahlbetrag der späteren Rente erhöht sich auch nur geringfügig.
Ob es später sinnvoll wäre, kann man ohne Kenntnis Ihrer sonstigen bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nicht beurteilen. Sie könnten sich diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.
Zu beachten ist aber auf jeden Fall, dass eine Befreiung von der Beitragszahlung solange wirkt, wie Sie diese Beschäftigung ausüben. Sie können daher nicht nach drei Jahren einfach wieder Pflichtbeiträge zahlen.