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Experten-Antwort

Minijob-Rentenbefreiung während der Erziehungszeit?

von Lhaehnel05.10.2015 | 12:30
1099 Ansichten
4 Antworten
Ich habe einen Minijob bekommen und muss mich jetzt dementsprechend entscheiden, ob ich die 3,9% Rente zahlen will. Meine Tochter ist aber noch keine 3, so weit ich das also verstanden habe, bin ich damit sowieso rentenversichert. Meine Frage ist nun - wäre es "sinnlos", da noch die 3,9% draufzuzahlen? oder wird das addiert und dementsprechend schon SInn machen, in die Rente einzuzahlen? danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.10.2015 | 13:23

Hallo Lhaehnel,

ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von Schade anschließen.

Für die ersten drei Jahre der Kindererziehung bekommen Sie sowieso Pflichtbeiträge, d. h. diesbezüglich haben Sie durch die Beitragszahlung keinen Vorteil.

Der Zahlbetrag der späteren Rente erhöht sich auch nur geringfügig.

Ob es später sinnvoll wäre, kann man ohne Kenntnis Ihrer sonstigen bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nicht beurteilen. Sie könnten sich diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.

Zu beachten ist aber auf jeden Fall, dass eine Befreiung von der Beitragszahlung solange wirkt, wie Sie diese Beschäftigung ausüben. Sie können daher nicht nach drei Jahren einfach wieder Pflichtbeiträge zahlen.

3 Antworten

Schadeam 05.10.2015 | 12:47
Das wird "addiert", aber viel Sinn macht das ganze in meinen Augen auch nicht, weil die gängigen "Vorteile" der Versicherungspflicht aus dem Minijob, während der 10 jährigen Kinderberücksichtigungszeit ohnehin vorliegen (Versicherungsschutz EM Rente, zählt bei 35 und 45 Jahren,.....) Und ob der Euro mehr, den Sie später mal für jedes "versicherte Jahr bei 450 €" mehr erhalten den Kohl fett macht, müssen Sie entscheiden.
Leseram 05.10.2015 | 13:40
Zu diesem Thema finden Sie unter ihre-vorsorge.de den Artikel vom 02.10.2015 "Am falschen Ende gespart". Vielleicht hilft der Ihnen bei Ihrer Entscheidung.
senf-dazuam 07.10.2015 | 09:57
Heute eine ebenso zur Frage passende Nachricht unter dem Titel "Das unentdeckte Rentenplus": Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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