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Experten-Antwort

mit 45 Beitragsjahren in Rente

von Altunski27.05.2016 | 08:59
1294 Ansichten
7 Antworten

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Hallo. Es wurde doch vor ein paar Jahren beschlossen, dass man mit 45 Beitragsjahren früher in Rente gehen kann. Gilt das nicht mehr? Gruß Altunski

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben.

Ab dem Geburtsjahr 1953 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben.

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6 Antworten

willhelm dellam 27.05.2016 | 09:23
gilt schon nooch ab baujahr 1953 ,2 monate länger ab baujahr 54 4monate länger baujahr 55 6mo länger usw
Schießl Konradam 27.05.2016 | 09:29
Früher als mit?? Jahren meinten Sie wohl. Mit 45 Jahren gilt man als besonders langjährig Versicheter. Der Rentenbezug ist grundsätzlich mit 65 Jahren ohne Abschlag möglich, während ja als langjährig Versicherter und 35 Jahren Beitragszeit unterschiedliche Abschläge in Frage kommen. MfG.
dfgfgfdam 27.05.2016 | 09:31
Gilt noch immer. Nennt sich "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Fordern Sie sich eine Rentenauskunft an um weitere Informationen erhalten bzw. wenn Ihnen eine nach dem 01.07.2014 ausgestellt worden ist, werfen Sie da einen Blick rein.
Glimpnickelam 27.05.2016 | 18:48
Sie können jederzeit mit 45 Beitragsjahren Rente beantragen. Keiner darf Ihnen das verbieten! Lassen Sie sich nicht verunsichern.
W*lfgangam 28.05.2016 | 17:05
Zitat von Glimpnickel anzeigenausblenden
...insgesamt schon richtig - er kann sogar ohne Beitragsjahre Rente beantragen, auch da gibt es kein Antragsverbot ;-) Verunsichert sind allerdings hin und wieder Versicherte, die glauben / gehört / am Stammtisch / es einfach 'wissen', das bereits nach 45 Jahren die abschlagsfreie Rente (vor der maßgebenden Altersgrenze) möglich ist. Ihr Beitrag trägt daher (weiterhin) zur Verunsicherung, statt zur Aufklärung bei. Aber, das wollten Sie ja auch gar nicht… ;-) Gruß w.
Glimpnickelam 29.05.2016 | 14:29
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Sie können jederzeit mit 45 Beitragsjahren Rente beantragen. Keiner darf Ihnen das verbieten! Lassen Sie sich nicht verunsichern.
...insgesamt schon richtig - er kann sogar ohne Beitragsjahre Rente beantragen, auch da gibt es kein Antragsverbot ;-) Verunsichert sind allerdings hin und wieder Versicherte, die glauben / gehört / am Stammtisch / es einfach 'wissen', das bereits nach 45 Jahren die abschlagsfreie Rente (vor der maßgebenden Altersgrenze) möglich ist. Ihr Beitrag trägt daher (weiterhin) zur Verunsicherung, statt zur Aufklärung bei. Aber, das wollten Sie ja auch gar nicht… ;-) Gruß w.
Was bist du nur für ein kluges Kerlchen ...... Leider liegste damit falsch. Wie kommst du denn auf sowas?
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