Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben.
Ab dem Geburtsjahr 1953 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben.
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Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben.
Ab dem Geburtsjahr 1953 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben.
Was bist du nur für ein kluges Kerlchen ...... Leider liegste damit falsch. Wie kommst du denn auf sowas?Sie können jederzeit mit 45 Beitragsjahren Rente beantragen. Keiner darf Ihnen das verbieten! Lassen Sie sich nicht verunsichern....insgesamt schon richtig - er kann sogar ohne Beitragsjahre Rente beantragen, auch da gibt es kein Antragsverbot ;-) Verunsichert sind allerdings hin und wieder Versicherte, die glauben / gehört / am Stammtisch / es einfach 'wissen', das bereits nach 45 Jahren die abschlagsfreie Rente (vor der maßgebenden Altersgrenze) möglich ist. Ihr Beitrag trägt daher (weiterhin) zur Verunsicherung, statt zur Aufklärung bei. Aber, das wollten Sie ja auch gar nicht… ;-) Gruß w.
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