Eine private BUZ-RT hat mit dem Hinzuverdienst bei der gesetzlichen Rente nichts zu tun. Sie können weiterhin 350,- EUR aus einer Beschäftigung hinzuverdienen.
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Eine private BUZ-RT hat mit dem Hinzuverdienst bei der gesetzlichen Rente nichts zu tun. Sie können weiterhin 350,- EUR aus einer Beschäftigung hinzuverdienen.
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