Guten Tag Maja,
vermutlich bekommen Sie trotz fortbestehender Arbeitsunfähigkeit das Arbeitslosengeld als Leistung, die sich an das Krankengeld anschließt. Und nun sind Sie vermutlich von der zuständigen Agentur für Arbeit aufgefordert worden innerhalb einer bestimmten Frist einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen.
Ihre Frage, ob es möglich ist, dass Sie diesen Antrag nicht stellen, sollten Sie deshalb mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung bei der Agentur für Arbeit klären. In diesem Zusammenhang könnten Sie auch darauf hinweisen, dass Sie planen in absehbarer Zeit einen Rentenantrag zu stellen.
Bezüglich Ihres Vorhabens, einen Rentenantrag zu stellen, sollten Sie das persönliche Gespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung suchen.
Denn dort könnte man Ihnen alle Aspekte bzw. Konsequenzen Ihrer Rentenantragstellung erläutern, insbesondere im Zusammenhang mit den von Ihnen bisher bezogenen Sozialleistungen, wie z.B. das Arbeitslosen- oder Krankengeld.
Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie im Internet unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html