Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Möchte bewilligte Reha nicht da ich in 2 Monaten Rente beantragen kann

von Maja13.08.2019 | 13:48
268 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Nachdem ich letztes Jahr zur Kur war und dort krank entlassen wurde bin ich ausgesteuert.Nun bekomme ich Arbeitslosengeld und soll schon wieder zur Kur.Welche Möglichkeit gibt es die Kur nict antreten zu müssen. Danke für Ihre Hilfe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.08.2019 | 14:50

Guten Tag Maja,

vermutlich bekommen Sie trotz fortbestehender Arbeitsunfähigkeit das Arbeitslosengeld als Leistung, die sich an das Krankengeld anschließt. Und nun sind Sie vermutlich von der zuständigen Agentur für Arbeit aufgefordert worden innerhalb einer bestimmten Frist einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen.

Ihre Frage, ob es möglich ist, dass Sie diesen Antrag nicht stellen, sollten Sie deshalb mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung bei der Agentur für Arbeit klären. In diesem Zusammenhang könnten Sie auch darauf hinweisen, dass Sie planen in absehbarer Zeit einen Rentenantrag zu stellen.

Bezüglich Ihres Vorhabens, einen Rentenantrag zu stellen, sollten Sie das persönliche Gespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung suchen.

Denn dort könnte man Ihnen alle Aspekte bzw. Konsequenzen Ihrer Rentenantragstellung erläutern, insbesondere im Zusammenhang mit den von Ihnen bisher bezogenen Sozialleistungen, wie z.B. das Arbeitslosen- oder Krankengeld.

Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie im Internet unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

9 Antworten

Schorscham 13.08.2019 | 14:34
Renten kann man jederzeit beantragen aber wenn Sie bereits in 2 Monaten rentenberechtigt sein sollten, wird es allerhöchste Zeit dafür! Ansonsten könnten Sie Ihrem Arzt die Ohren volljammern, bis er Ihnen eine "Reha-Untauglichkeit" bescheinigt. (Das wäre mir persönlich aber zu albern!) Sie können auch eine eventuell Arbeitslosengeld-Sperre in Kauf nehmen oder die Reha ganz einfach antreten. Schaden würde Ihnen das bestimmt nicht. MfG
Karinam 13.08.2019 | 19:42
oder soll die nur auf Verlangen des 'Arbeitsamtes' beantragt werden?
Zunächst, "Arbeitsämter" heißen seit fast 20 Jahren "(Bundes)Agentur für Arbeit" ...so langsam sollten sich die alten Begrifflichkeiten doch ausschleichen - oder zahlen Sie immer noch in DM? ;-) Gruß M.
Schon wieder jemand, der hier nur rumstänkert. Wolfgang hat das Wort Arbeitsamt mit Satzzeichen versetzt.
W°lfgangam 13.08.2019 | 18:59
Hallo Maja, ist die 'Kur' den schon bewilligt worden, oder soll die nur auf Verlangen des 'Arbeitsamtes' beantragt werden? Wenn Sie parallel mit dem Reha-Antrag die Altersrente (oder wenigstens ein 2/3 Vollrente) beantragen, erhalten Sie keine Reha mehr bewilligt. Über das weitere Procedere/wie läuft's am Einfachsten ab, informiert Sie ihre nächste Beratungsstelle :-) Gruß w.
W°lfgangam 13.08.2019 | 21:47
oder soll die nur auf Verlangen des 'Arbeitsamtes' beantragt werden?
Zunächst, "Arbeitsämter" heißen seit fast 20 Jahren "(Bundes)Agentur für Arbeit" ...so langsam sollten sich die alten Begrifflichkeiten doch ausschleichen - oder zahlen Sie immer noch in DM? ;-) Gruß M.
...WEB-mäßig sogar nur noch unter: https://www.arbeitsagentur.de/ und nun? ;-) Gruß w. PS: wenn Sie Texte zitieren/abschreiben, verwenden Sie bitte die Ausgangsquelle - oder setzen es wenigstens in Satzzeichen! ...okay, Sie sind offensichtlich auch nur ein 'unsauberer Doktorand', ohne mehr zum wesentlichen Inhalt aus eigener Erfahrung/Nachforschung beitragen zu können *g
Schorscham 14.08.2019 | 02:34
Zitat von Karin anzeigen
Und der User @Bayern1 hat nur einen umgangssprachlich üblichen Begriff benutzt (EU-Rente statt volle EM-Rente): Zitat von W*lfgang vom 11.08.2019, 19:22: "Hallo Bayern1, zunächst, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente - die EU-Rente gibt es seit nun fast 20 Jahren nicht mehr ...so langsam sollten sich die alten Begrifflichkeiten doch ausschleichen - oder zahlen Sie immer noch in DM? ;-) Gruß w." Noch Fragen? MfG
bahnofam 14.08.2019 | 13:35
Ich halte es für fraglich, dass Ihnen gleich schon wieder ein weitere Kur genehmigt wird, wenn im letzten Jahr erst eine genehmigt wurde. Das würde ich ganz entspannt sehen. Was anderes ist es, wenn die Kur auf eine andere/weitere/neue Erkrankung läuft. Das können aber nur Sie beurteilen.
Kaiseram 14.08.2019 | 16:32
Zitat von Reha anzeigen
Ich halte es für fraglich, dass Ihnen gleich schon wieder ein weitere Kur genehmigt wird, wenn im letzten Jahr erst eine genehmigt wurde. Das würde ich ganz entspannt sehen. Was anderes ist es, wenn die Kur auf eine andere/weitere/neue Erkrankung läuft. Das können aber nur Sie beurteilen.
Wenn Sie zu einer "Kur" waren, wurde diese nicht durch die Rentenversicherung gewährt. Dort gibt es nämlich nur "medizinische Rehabilitation"!
Blupp
Rehaam 14.08.2019 | 16:09
Nachdem ich letztes Jahr zur Kur war und dort krank entlassen wurde bin ich ausgesteuert.Nun bekomme ich Arbeitslosengeld und soll schon wieder zur Kur.Welche Möglichkeit gibt es die Kur nict antreten zu müssen. Danke für Ihre Hilfe
Ich halte es für fraglich, dass Ihnen gleich schon wieder ein weitere Kur genehmigt wird, wenn im letzten Jahr erst eine genehmigt wurde. Das würde ich ganz entspannt sehen. Was anderes ist es, wenn die Kur auf eine andere/weitere/neue Erkrankung läuft. Das können aber nur Sie beurteilen.
Wenn Sie zu einer "Kur" waren, wurde diese nicht durch die Rentenversicherung gewährt. Dort gibt es nämlich nur "medizinische Rehabilitation"!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026