Guten Tag Maja,
vermutlich bekommen Sie trotz fortbestehender Arbeitsunfähigkeit das Arbeitslosengeld als Leistung, die sich an das Krankengeld anschließt. Und nun sind Sie vermutlich von der zuständigen Agentur für Arbeit aufgefordert worden innerhalb einer bestimmten Frist einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen.
Ihre Frage, ob es möglich ist, dass Sie diesen Antrag nicht stellen, sollten Sie deshalb mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung bei der Agentur für Arbeit klären. In diesem Zusammenhang könnten Sie auch darauf hinweisen, dass Sie planen in absehbarer Zeit einen Rentenantrag zu stellen.
Bezüglich Ihres Vorhabens, einen Rentenantrag zu stellen, sollten Sie das persönliche Gespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung suchen.
Denn dort könnte man Ihnen alle Aspekte bzw. Konsequenzen Ihrer Rentenantragstellung erläutern, insbesondere im Zusammenhang mit den von Ihnen bisher bezogenen Sozialleistungen, wie z.B. das Arbeitslosen- oder Krankengeld.
Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie im Internet unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Zunächst, "Arbeitsämter" heißen seit fast 20 Jahren "(Bundes)Agentur für Arbeit" ...so langsam sollten sich die alten Begrifflichkeiten doch ausschleichen - oder zahlen Sie immer noch in DM? ;-)
Gruß
M.
Schon wieder jemand, der hier nur rumstänkert. Wolfgang hat das Wort Arbeitsamt mit Satzzeichen versetzt.oder soll die nur auf Verlangen des 'Arbeitsamtes' beantragt werden?Zunächst, "Arbeitsämter" heißen seit fast 20 Jahren "(Bundes)Agentur für Arbeit" ...so langsam sollten sich die alten Begrifflichkeiten doch ausschleichen - oder zahlen Sie immer noch in DM? ;-) Gruß M.
Hallo Maja,
ist die 'Kur' den schon bewilligt worden, oder soll die nur auf Verlangen des 'Arbeitsamtes' beantragt werden?
Wenn Sie parallel mit dem Reha-Antrag die Altersrente (oder wenigstens ein 2/3 Vollrente) beantragen, erhalten Sie keine Reha mehr bewilligt. Über das weitere Procedere/wie läuft's am Einfachsten ab, informiert Sie ihre nächste Beratungsstelle :-)
Gruß
w.
Zunächst, "Arbeitsämter" heißen seit fast 20 Jahren "(Bundes)Agentur für Arbeit" ...so langsam sollten sich die alten Begrifflichkeiten doch ausschleichen - oder zahlen Sie immer noch in DM? ;-)
Gruß
M.
...WEB-mäßig sogar nur noch unter: https://www.arbeitsagentur.de/… und nun? ;-) Gruß w. PS: wenn Sie Texte zitieren/abschreiben, verwenden Sie bitte die Ausgangsquelle - oder setzen es wenigstens in Satzzeichen! ...okay, Sie sind offensichtlich auch nur ein 'unsauberer Doktorand', ohne mehr zum wesentlichen Inhalt aus eigener Erfahrung/Nachforschung beitragen zu können *goder soll die nur auf Verlangen des 'Arbeitsamtes' beantragt werden?Zunächst, "Arbeitsämter" heißen seit fast 20 Jahren "(Bundes)Agentur für Arbeit" ...so langsam sollten sich die alten Begrifflichkeiten doch ausschleichen - oder zahlen Sie immer noch in DM? ;-) Gruß M.
oder soll die nur auf Verlangen des 'Arbeitsamtes' beantragt werden?
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Zunächst, "Arbeitsämter" heißen seit fast 20 Jahren "(Bundes)Agentur für Arbeit" ...so langsam sollten sich die alten Begrifflichkeiten doch ausschleichen - oder zahlen Sie immer noch in DM? ;-)
Gruß
M.[/quote]
Schon wieder jemand, der hier nur rumstänkert. Wolfgang hat das Wort Arbeitsamt mit Satzzeichen versetzt.
Nachdem ich letztes Jahr zur Kur war und dort krank entlassen wurde
bin ich ausgesteuert.Nun bekomme ich Arbeitslosengeld und soll schon wieder zur Kur.Welche Möglichkeit gibt es die Kur nict antreten zu müssen. Danke für Ihre Hilfe[/quote]
Ich halte es für fraglich, dass Ihnen gleich schon wieder ein weitere Kur genehmigt wird, wenn im letzten Jahr erst eine genehmigt wurde. Das würde ich ganz entspannt sehen.
Was anderes ist es, wenn die Kur auf eine andere/weitere/neue Erkrankung läuft.
Das können aber nur Sie beurteilen.[/quote]
Wenn Sie zu einer "Kur" waren, wurde diese nicht durch die Rentenversicherung gewährt. Dort gibt es nämlich nur "medizinische Rehabilitation"!
BluppIch halte es für fraglich, dass Ihnen gleich schon wieder ein weitere Kur genehmigt wird, wenn im letzten Jahr erst eine genehmigt wurde. Das würde ich ganz entspannt sehen. Was anderes ist es, wenn die Kur auf eine andere/weitere/neue Erkrankung läuft. Das können aber nur Sie beurteilen.Wenn Sie zu einer "Kur" waren, wurde diese nicht durch die Rentenversicherung gewährt. Dort gibt es nämlich nur "medizinische Rehabilitation"!
Ich halte es für fraglich, dass Ihnen gleich schon wieder ein weitere Kur genehmigt wird, wenn im letzten Jahr erst eine genehmigt wurde. Das würde ich ganz entspannt sehen.
Was anderes ist es, wenn die Kur auf eine andere/weitere/neue Erkrankung läuft.
Das können aber nur Sie beurteilen.
Wenn Sie zu einer "Kur" waren, wurde diese nicht durch die Rentenversicherung gewährt. Dort gibt es nämlich nur "medizinische Rehabilitation"!Nachdem ich letztes Jahr zur Kur war und dort krank entlassen wurde bin ich ausgesteuert.Nun bekomme ich Arbeitslosengeld und soll schon wieder zur Kur.Welche Möglichkeit gibt es die Kur nict antreten zu müssen. Danke für Ihre HilfeIch halte es für fraglich, dass Ihnen gleich schon wieder ein weitere Kur genehmigt wird, wenn im letzten Jahr erst eine genehmigt wurde. Das würde ich ganz entspannt sehen. Was anderes ist es, wenn die Kur auf eine andere/weitere/neue Erkrankung läuft. Das können aber nur Sie beurteilen.
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