Hallo Crissy,
Sie können selbstverständlich Ihren Antrag erneut stellen. Sofern Ihre verminderte Erwerbsfähigkeit durch LTA wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann, erhalten Sie den Bewilligungsbescheid (die Grundentscheidung). Im Anschluss wird es regelmäßig ein persönliches Gespräch mit dem Reha-Fachberatungsdienst geben, in dem die in Betracht kommenden Leistungen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche besprochen werden. Nicht immer lässt sich gleich feststellen, welche Art der Leistung oder welche einzelnen Schritte am besten geeignet sind. Ggf. können dann Arbeitserprobungen und die Klärung Ihrer beruflichen Eignung hilfreich und erforderlich sein. Eignungsprüfungen sind jedoch nicht immer erforderlich.