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Möglichkeit eines Nachzahlungsanspruches bei befristeten EM-Renten(volle oder halbe) nach Mitteilung

von Hannes24.01.2009 | 11:31
1210 Ansichten
3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe 3 Überprüfungen mit Verlängerung der Zahlung meiner halben EM-Rente zwischen 2002 und 2007 zu verzeichnen. Ich arbeite derzeitig auf Grund meiner Behinderung 20h von 40h/Woche (ÖD) und bin vom 1.3.2007 bis 31.12.2011 in Altersteilzeit im Blockmodell eingebunden. Ab 01.01.2012 erhalte ich mit 63 Jahren eine Altersrente ohner Abschläge. Kann ich auch einen diesbezüglichen Überprüfungsantrag mit Erfolg stellen. Grundlage soll lt. DRV-B ein Urteil des BSG sein!? Was ist das für ein Urteil? Wer kann helfen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hannes,

es freut mich, dass Sie bereits fündig geworden sind.

2 Antworten

Clarenceam 24.01.2009 | 11:53
Das ist doch hier schon tausendmal besprochen worden... Bitte verwenden Sie die Suchfunktion ! Auch Googeln hilft manchmal....
Hannesam 24.01.2009 | 12:11
Tut mir leid; habe leider vorschnell meinen Beitrag eingestellt; Fundstelle schon ausgewertet; Antrag wird gestellt!
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