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Experten-Antwort

monatliche Verlängerung bei Rente mit 63

von Betti22.02.2016 | 21:09
1594 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich würde gern wissen wollen, ob die monatliche Verlängerung der jeweiligen Jahrgänge zum Renteneintritt, auch für die Bewilligung der abschlagsfreien Rente bei: GDB 60, 35 Jahre und 63 Jahre alt, zutrifft. Konkret werde ich im März 63, habe 35 Beiträge gezahlt und einen Grad der Behinderung 60 und Teil EU Rente. Könnte ich abschlagsfrei im März in die Altersrente gehen, oder muss ich noch 7 Monate dazurechnen, und wann muss ich den Rentenantrag stellen. Danke für die Info

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Betti,

Schade und W*lfgang haben Ihre Fragen schon zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 22.02.2016 | 21:44
Hallo Betti, für die AR/Schwerbehinderung gibt es keine 'Neuregelung' der Anhebung/Verkürzung des Rentenalters für den ungekürzten Beginn. Hier gilt weiterhin die Anhebungsphase, die vor 2007 beschlossen worden ist = Jg. 53 + 7 Monate. Andersrum, wenn Sie die 45 Jahre haben, haben Sie jetzt den Vorteil, davon zusätzlich zu profitieren, indem Sie bereits mit 63 + 2 die Rente ohne Abschlag erhalten könnten. Gruß w.
Schadeam 22.02.2016 | 21:14
Schauen Sie doch bitte in die letzte Rentenauskunft, das steht doch drin, dass die AR für Schwerbehinderte mit 63+7 abschlagsfrei ist (01.11.2016). Bei geklärtem Versicherungskonto reicht es die AR 2-3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu beantragen, ein früherer Antrag macht eigentlich keinen Sinn.
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