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Experten-Antwort

Mündliche Ablehnung einer Umschulung

von Sisterofnight17.12.2013 | 11:22
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Habe von der deutschen Rentenversicherung eine Bewilligung für eine Teilhabe am Arbeitsleben bekommen. Das Gespräch beim Rehaberater ( war eine Vertretung meines Rehaberaters) sowie eine Arbeitserprobung/Berufsfindung haben schon stattgefunden. Beim Abschlussgespräch ( 4Mitarbeiter des BfW und mein eigentlicher Rehaberater, den ich bis dato nicht kannte) sollte ich erklären, welche Erkenntnisse ich aus der AP/BF gezogen habe. Mein Wunsch war eine Umschulung zum Fachinformatiker für Systemintegration, der direkt von meinem Rehaberater mit den Worten" Das haben wir für sie nicht vorgesehen, sie können in ihrem erlernten Beruf arbeiten" abgelehnt wurde. Nun zu meiner Situation: Ich habe im Jahr 2000 eine Umschulung zum Mediengestalter über das Arbeitsamt gemacht, da ich bis dato keine Ausbildung hatte. Diese habe ich auch mit IHK-Abschluss beendet. Allerdings konnte ich nie in diesem Beruf arbeiten, da man nur Kräfte mit jahrelanger Berufserfahrung, Diplomen oder Studierte einstellen wollte. Somit habe ich für 5 Jahre in der Gastronomie gearbeitet, wo ich mich bis zum Schichtleiter hochgearbeitet habe. Der Stress wurde einfach zuviel, und ich bin mit einem Burn-Out aus der Firma ausgeschieden, da eine innerbetriebliche Umsetzung nicht möglich war. Es folgten eine medizinische Reha und bis heute Medikamente und Besuche beim Psychater. Meine einzige Perspektive für die Zukunft war eine Umschulung, da mein erlernter Beruf ein sogenannter " Trendberuf" ist, und somit total überlaufen ist. Zudem kommt noch der damit verbundene Stress dazu, wie Deadlines, unzählige Überstunden durch Sonderwünsche des Kunden... Für mich war mein Abschlussgespräch eine komplette Prüfungssituation, und ich konnte mich in diesem Moment auch nicht richtig zu meiner Situation äußern. Die komplette Ablehnung meines Wunsches hat mich Psychisch wieder komplett ins Wanken gebracht und gefühlt bin ich wieder ganz unten angekommen. Es war zwar nur eine mündliche Ablehnung, aber meine komplette Zukunftsangst ist wieder da! Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll, denn diese Umschulung war meine einzige Perspektive, den Rest meines Lebens in einem Beruf zu arbeiten, ohne nur Hilfsarbeiten zu leisten. Ich bin 35 und möchte nicht die nächsten 30 Jahre so dahinvegetieren. Was kann ich nun tun und wie muss ich mich verhalten? Vielen Dank schonmal für eure Hilfe, ihr seid meine letzte Rettung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zunächst sollten Sie eine schriftliche Antwort abwarten bzw. verlangen.

Bezüglich einer Umschulung können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

KSCam 17.12.2013 | 12:42
Sie können natürlich verlangen, dass über Ihren Umschulungswunsch schriftlich entschieden wird.... Aber: Kommen Sie mit dem "Fachberater für Systemintegration" nicht vom Regen in die Traufe? Dort konkurrieren Sie ebenfalls mit Kräften mit jahrelanger Erfahrung, mit Diplomierten und Studierten und sind zudem noch 13 Jahre älter als 2000 - ist da die Chance wirklich besser? Und Stress, Überstunden und Sonderwünsche werden Sie da auch erleben. Ich bin mir nicht sicher, dass das der optimale Weg für Sie ist.
Batrixam 17.12.2013 | 12:43
Hallo Sisterofnight, Die Rentenversicherung ist für Umschulungen etc. nur dann zuständig, wenn die Ausübung einer Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Wenn Sie in Ihrem Beruf als Mediengestalter aus gesundheitlicher Sicht noch mind. 6h täglich arbeiten können, wird die Rentenversicherung keiner Umschulung zustimmen, da die Nicht-Ausübung dieser Tätigkeit nicht gesundheitlich bedingt ist. Wenn Sie die Tätigkeit nicht ausüben können, weil es keine Jobs gibt (weil überlaufen etc.), ist hier für entsprechende Maßnahmen die Agentur für Arbeit zuständig. Fragen Sie doch dort einmal nach, ob die Ihnen die gewünschte Umschulung finanzieren.
???am 17.12.2013 | 15:15
1. Sie können eine schriftliche Ablehnung Ihres Umschulungswunsches verlangen und dann versuchen, den durch Widerspruch, Klage ... durchzusetzen. Wie lange das dauert? Sie sind dann jedenfalls noch ein paar Jährchen älter. 2. Eine Umschulung ist nicht die einzige LTA-Möglichkeit. Wenn Sie als Mediengestalter arbeiten können, dann soll die DRV Sie doch erstmal fachlich auf einen Wissensstand bringen, mit dem Sie sich auch bewerben können. Dazu müsste erstmal abgetestet werden, welche Kenntnisse denn noch da sind. Vielleicht müssten Sie die komplette Ausbildung sogar nochmal durchlaufen, schließlich ist das alles ja über 10 Jahre her. Und dann kann man ja noch mal über den Umschulungsberuf reden. 3. Ein Arbeitgeber, der bereit ist Sie umzuschulen, kann echte Wunder bewirken. Machen Sie sich doch mal auf die Suche! 4. Vergessen Sie nicht, was KSC geschrieben hat. Machen Sie ein Praktikum, suchen Sie Kontakt zu in der IT-Branche tätigen Leuten, reden Sie mit hrem Arzt. Wenn schon diese Ablehnung, so unerfreulich sie für Sie war, so aus dem Gleichgewicht gebracht hat, wie wollen Sie dann mit einem unzufriedenen Kunden umgehen können? Sie stehen da gerne mal an vorderster Front und dürfen den Blitzableiter spielen, wenn was nicht so funktioniert, wie es sich der Kunde vorstellt.
Sisterofnightam 17.12.2013 | 21:22
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!! @Anonymus: Ich glaube nicht, das sie hier jemanden beleidigen müssen!! Es wundert mich da nicht, das sie diesen Namen tragen!! An ihrer Stelle würde ich statt dessen einfach mal nichts sagen, das wäre vielleicht sinniger, aber manche Leute müssen sich ja durch solche Sachen hervorheben, weil sie selbst zu nichts anderem fähig sind!!
frankieam 07.08.2017 | 11:19
Die DRK ist mit allen Wassern gewaschen. Ich habe schon einige Anträge gestellt zwecks gesundheitlichen Gründen, aber was die DRK abzieht ist echt nicht im Sinne der Sache selbst. Wenn die zuständigen Damen & Herren Anträge schlummern lassen und eine Beureilung nicht zeitgerecht durchführen können oder wollen, sofort an das zuständige Amt für Arbeit und Soziales schreiben oder die BAV in Bonn. Dann kommt Bewegung in die Sache, das verspreche ich euch. Und der Kommentar von Anonymus klingt ganz stark nach einem Kommentar eines Verwaltungsangestellen der DRK. Von oben herab, nicht Sachbezogen und zu nichts zu gebrauchen. Mein(e) Rehe-Berater(in) will mir weiss machen das ich mit nicht mehr in einem sozialen Beruf arbeiten kann und ist außerdem extrem impulsiv. Da frag ich mich wirklich wer da mal als praktizierender Soz.Päd. auf eine Berufsfindung gehen sollte? Lass euch nicht unterbuttern von denen. Es geht schließlich um euer Leben und euere Gesundheit, auch wenn wir nur eine kleine Personalnummer sind in diesem Apparat. Weiterhin viel Erfolg
frankieam 07.08.2017 | 16:11
Aber nicht alle Verwaltungsangestellten sind so. Ich wollte das nicht pauschalisieren. Ich habe auch schon gute Erfahrungen mit Berlin gemacht und wertvolle Informationen bekommen. Nicht desto trotz bin ich persönlich sehr enttäuscht über die verlorene Zeit und dem mangelnden Vertrauen der DRVK. Und leider hört man viel zu oft von diesem Sachverhalt.
frankieam 07.08.2017 | 16:49
Ich bin froh das wir in einem Land leben in welchen es solche Leistungen gibt wenn man auf sie angewiesen ist und will mich nicht nur ständig beschweren. Aber die Nerven sind nach fast 1,5 Jahren warten auf Bescheide auch nicht mehr die besten.
frankieam 07.08.2017 | 16:50
Ich bin froh das wir in einem Land leben in welchen es solche Leistungen gibt wenn man auf sie angewiesen ist und will mich nicht nur ständig beschweren. Aber die Nerven sind nach fast 1,5 Jahren warten auf Bescheide auch nicht mehr die besten.
Vorsicht!am 13.12.2018 | 08:50
Die Kommentare hier werden 100% von DRK Mitarbeitern hetättigt. Häufig der Verweis auf die Agetur für Arbeit. Lasst euch auf jeden Fall vom nwalt vertretten.Auch diejenigen die es sich nicht leisten können werden von einem anwlt vertretten.Und diese Fälle sind bekannt und die Chancen auf durchsetztung sehr größ....gerde dann wenn auf Zeit gespielt wird und dauernt gesagt wird das an den gewünschten Beruf nicht ausführen darf. Die Kommentare sind genau ds ws man von denen Erwarten kann und es sind 100§ Mitarbeiter des Monats der DRK.
Ramonaam 06.08.2019 | 17:53
Ich hätte eine ähnliche Frage. Was passiert wenn ich die Umschulung nicht annehme stattdessen versuche ich es selbst über normale Ausbildung. Wenn ich versage kann ich noch mal LTA beantragen??
Ramonaam 06.08.2019 | 17:53
Ich hätte eine ähnliche Frage. Was passiert wenn ich die Umschulung nicht annehme stattdessen versuche ich es selbst über normale Ausbildung. Wenn ich versage kann ich noch mal LTA beantragen??
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