Hallo, Sonnenblume,
wie Sie sicherlich anhand der Antworten gemerkt haben, ist es so, dass Sie sich noch ein wenig in Geduld üben müssen, bis die aktuellen Gesetzesänderungen bzgl. der Veränderungen bei der Mütterrente ab 01.01.2019 bei Ihnen in die Praxis umgesetzt worden sind. Es wird vorab keinen von Ihnen gewünschten Bescheid geben, erst mit der Erledigung werden Sie über die Veränderungen informiert. Der Nachzahlungsbetrag, welcher bis dahin entsteht, wird selbstverständlich ausgezahlt.
In dem von Ihnen inszenierten Fall eines Todes, würde dennoch geprüft, ob es zur Übertragung von Leistungen an Hinterbliebene kommt, wie z.B. Witwen- und Waisenrenten. Ferner an die Erben, wie von Rentenfuchs bereits erwähnt. Um Ihre Zweifel zu verringern bzgl. der fehlenden Informationen Ihrer Erben über noch offene Ansprüche aus der Mütterrente 2, sollten Sie diese dann doch über den Sachverhalt persönlich informieren, wenn Sie dies beruhigt. So sind Sie diesbezüglich auf der sicheren Seite. Aber, Sonnenblume, denken Sie positiv, Sie werden die Nachzahlung sicherlich selbst persönlich erhalten. Nur noch ein kleines bisschen Geduld….