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Experten-Antwort

Mütterrente 2

von Sonnenblume23.01.2019 | 21:58
109 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, ich habe noch keinen Bescheid über die Mütterrente 2 von der DRV erhalten. Doch noch selbst einen Antrag stellen? Ich beziehe zeitrente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sonnenblume,

wie Sie sicherlich anhand der Antworten gemerkt haben, ist es so, dass Sie sich noch ein wenig in Geduld üben müssen, bis die aktuellen Gesetzesänderungen bzgl. der Veränderungen bei der Mütterrente ab 01.01.2019 bei Ihnen in die Praxis umgesetzt worden sind. Es wird vorab keinen von Ihnen gewünschten Bescheid geben, erst mit der Erledigung werden Sie über die Veränderungen informiert. Der Nachzahlungsbetrag, welcher bis dahin entsteht, wird selbstverständlich ausgezahlt.

In dem von Ihnen inszenierten Fall eines Todes, würde dennoch geprüft, ob es zur Übertragung von Leistungen an Hinterbliebene kommt, wie z.B. Witwen- und Waisenrenten. Ferner an die Erben, wie von Rentenfuchs bereits erwähnt. Um Ihre Zweifel zu verringern bzgl. der fehlenden Informationen Ihrer Erben über noch offene Ansprüche aus der Mütterrente 2, sollten Sie diese dann doch über den Sachverhalt persönlich informieren, wenn Sie dies beruhigt. So sind Sie diesbezüglich auf der sicheren Seite. Aber, Sonnenblume, denken Sie positiv, Sie werden die Nachzahlung sicherlich selbst persönlich erhalten. Nur noch ein kleines bisschen Geduld….

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7 Antworten

W*lfgangam 23.01.2019 | 22:18
Hallo Sonnenblume, Geduld, alle bereits laufenden Renten werden bis Mitte des Jahres um die Mütterrente 2.0 erhöht - und natürlich dann mit Nachzahlung ab 01.01.2019. Gruß w.
Schlaubiam 23.01.2019 | 22:15
Sie brauchen keinen Antrag stellen. Ein neuer Bescheid wird irgendwann in den nächsten Monaten kommen
Sonnenblumeam 23.01.2019 | 22:19
danke für diese Info. Das diese nicht gleich gezahlt wird ist verständlich bei so vielen Berechtigten. Aber nicht mal ein Bescheid. Was geschieht wenn ich sterbe und meine Erben davon nicht wissen, daß es eine Mütterrente 2 gibt. Ich finde das ist so nicht korrekt.
Sonnenblumenkernam 24.01.2019 | 00:30
Sehr geehrte(r)* Sonnenblume, Eine Rente kann nicht vererbt werden. Es gibt nur eine Hinterbliebene(n) Rente die je nach Familienstand und Alter durch altes oder neues Recht gewährt wird.
Schlaubiam 24.01.2019 | 07:28
Wenn es nicht korrekt ist, dann kommen sie sicherlich zum helfen, damit die Millionen Versicherten schnellstmögluch abgearbeitet werden? Das läuft in der DRV alles neben den sonstigen Aufgaben mit!
Rentenfuchsam 24.01.2019 | 09:25
Richtig, das gilt für die laufende Rentenzahlung. Für den Nachzahlungszeitraum würde aber ein Anspruch auf die Mütterrente II bestehen, auch für den/die Erben bzw. dem Sonderrechtsnachfolger.
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