Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrente

von Trixie09.08.2014 | 14:07
1842 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Es geht um meine Mutter. Meine Mutter bekommt keine eigene Rente, nur eine Witwenrente. Meine Mutter hat zwei Kinder vor 1992 bekommen. Jetzt steht in der Zeitung, wenn sie 1.020 EURO in die Rentenkasse einzahlt, bekommt sie eine monatliche Rente von 120,-- EURO. Wollte mal nachfragen, ob dies richtig ist. Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Trixie,

Ihre Informationen sind richtig. Ihre Mutter sollte die Anträge auf Gewährung der Mütterrrente (Anerkennung der Kindererziehungszeiten, freiwillige Beitragsnachzahlung und Altersrentenantrag) so schnell wie möglich stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

anonymam 09.08.2014 | 14:17
Wenn durch die erweiterten Kindererziehungszeiten die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren fast erfüllt werden kann, sodass vielleicht ein Jahr oder nur wenige Monate zur Erfüllung fehlen, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Dann besteht ein Anspruch auf die Regelaltersrente. Die genaue Höhe der freiwilligen Beiträge ist mir leider nicht bekannt.
Trixieam 09.08.2014 | 14:36
Meine Mutter selbst hat keine Rentenbeitäge einbezahlt.
Schießl Konradam 09.08.2014 | 15:52
Sie haben richtig gelesen, 2 EP. und nun mehr nachträglich 2 EP. hinzu ergibt 4 Punkte. Der Mindestbeitrag ist monatlich 85,05 x 12 1020,60,damit ist das fehlende Jahr erreicht. Euro 28,61 x 4 Euro 114,44 plus 4,43 für die Beitragsnachzahlung = 118,87 minus 10,25% Kr.PflV. Euro 12,18 Netto monatlich 106,69 Dies lässt sich billiger, mit mindestens 175 Euro mtl. geringverdiener Job bei 6,83 x 12 81,96 auch erreichen- Nachteil, erst nach 12 Monaten setzt die Rente ein. MfG.
W*lfgnagam 09.08.2014 | 19:06
Konrad ...wenn Sie es nur einmal einfacher darstellen könnten (rd. 1000 EUR einzahlen, rd. 100 EUR mtl. Netto-Rento), wäre die einfache Frage für Viele geklärt, statt auf Nachkommastellen und billigem Minijob rumzureiten (Muddi ist vielleicht 80 und 'freut' sich sicher drauf, morgens das Treppenhaus bis zum 19. Stock zu wienern - denken Sie auch einfach mal an die einfachste Lösung ...achnee, Sie wohnen ja hinter Wollmäusen verborgen im 19. *g) Gruß w. PS: an Trixie, ja, ist so ungefähr richtig. Gehen Sie/Ihre Mutter schleunigst in die nächste Beratungsstelle der DRV oder Rathaus, da erhalten Sie weitere Informationen bzw. wird der Antrag für die 'Mütterrente' auf den Weg gebracht.
Sozialröchler?am 11.08.2014 | 21:58
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Den Quatsch mit dem Minijob weggelassen ist das so richtig. Wenn Sie den Antrag bis 31.10.2014 stellen, erhalten Sie die Regelaltersrente ab 01.07.2014 rückwirkend und haben mit der Nachzahlung die Hälfte der Zahlung schon gleich wieder im Sack. Beratungstermin für die Antragsaufnahme gleich online buchen! Beratungsgrund: Antrag auf Regelaltersrente und Nachentrichtung nach § 282 SGB VI Hier: https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026