Beitragserstattungen, die vor 1986 erfolgt sind, haben keine schädliche Auswirkung auf die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, da diese erst 1986 eingeführt wurden. Erfolgte die Beitragserstattung erst ab 1986, sind davon auch die davor liegenden ersten 12 Kalendermonate mit KEZ betroffen, d.h. diese sind nicht mehr vorhanden.