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Experten-Antwort

Mütterrente

von Schubert22.07.2014 | 15:44
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3 Antworten

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Stimmt es das bei Beitragserstattungen nach 1986, die ersten 12 KM für die Kindererziehungszeiten nicht gewertet bei Rentenbeginn, wenn man sich entschließt die freiwilligen Beiträge die benötigt werden nachzuzahlen ? Bei der Beitragserstattung hat man doch für die Kindererziiehungszeit keine Ersattung bekommen oder doch ? Wenn man bei Erstattung nichts bekommen hat müssten auch somit die ersten 12 Km mitangerechnet werden für die Erfüllung der allg. Wartezeit. Wenn doch stimmig worin liegt hier der Unterschied ob vor 1986 oder ab 1986 die Beitragserstattung erfolgte ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beitragserstattungen, die vor 1986 erfolgt sind, haben keine schädliche Auswirkung auf die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, da diese erst 1986 eingeführt wurden. Erfolgte die Beitragserstattung erst ab 1986, sind davon auch die davor liegenden ersten 12 Kalendermonate mit KEZ betroffen, d.h. diese sind nicht mehr vorhanden.

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2 Antworten

Sozialröchler?am 22.07.2014 | 16:24
Wurde ab 1986 eine Beitragserstattung durchgeführt, wurden alle Zeiten erstattet. Auch die Zeiten sind erstattet, für die nicht tatsächlich ein Betrag gezahlt worden ist, weil keine eigene Beitragsleistung des Berechtigten für diese Zeiträume erfolgte. Rechtsansprüche können aus sämtlichen Zeiten bis zur Erstattung nicht mehr hergeleitet werden. Bei einer Erstattung vor 1986 konnten die Kindererziehungszeiten jedoch nicht mit erstattet werden, weil es Kindererziehungszeiten noch gar nicht gab. Somit können daraus auch heute noch Ansprüche hergeleitet werden.
oder soam 22.07.2014 | 15:56
Bei einer Erstattung geht das Rentenkonto vollständig unter - bei einer Erstattung vor dem 01.01.1986 gab es noch keine Kindererziehungszeiten, welche hätten untergehen können; bei einer Erstattung nach dem 31.12.1985 jedoch schon. Außerdem sehe ich es noch immer kritisch, dass wenn nach dem 31.12.1991 erstattet wurde und damit auch die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (BÜZ) untergegangen sind plötzlich wieder Kindererziehungszeiten ohne die zugehörigen BÜZ möglich sein sollen... BÜZ folgt KEZ, und da gilt m.E. auch umgekehrt...!
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