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Experten-Antwort

Mütterrente

von Sonnja28.03.2019 | 19:38
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4 Antworten

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Guten Tag, es geht um die gesetzlichen Mütterrentenpunkte Meine Freundin ist der Annahme, daß sie eine gesetzl. Rente erhält obwohl sie nie gearbeitet hat. Sie hat zwei kinder 1977 und 1988. Beide Kinder wurden in der ehemaligen DDR geboren. Was erhält sie als Rente? Und bekommt Sie Ost oder west Mütterpunkte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnja,

wenn Ihre Freundin zwei Kinder vor 1992 geboren und diese durchgehend erzogen hat, werden grundsätzlich pro Kind 2 1/2 Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Dadurch kann sie allein mit den Kindererziehungszeiten für zwei Kinder erstmalig einen Rentenanspruch haben. Fünf Jahre mit Kindererziehungszeiten genügen nämlich, um die Wartezeit für die Regelaltersrente zu erfüllen.

Ob die Kindererziehungszeiten mit Entgeltpunkten West oder Ost bewertet werden, hängt vom Wohnort während der Kindererziehungszeiten ab.

Wir empfehlen Ihrer Freundin, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle ausführlich beraten zu lassen. Dort können auch die entsprechenden Anträge gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 28.03.2019 | 19:48
Wenn die Dame in Deutschland 2 Kinder großgezogen hat, hat sie allein dadurch 5 Beitragsjahre und damit die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente ab 65+ erfüllt.
W*lfgangam 28.03.2019 | 21:07
Hallo Sonja, streichen Sie zunächst mal den Begriff "Mütterrente". Das ist keine spezielle/neue Leistungsart der Rentenversicherung, sondern lediglich ein aus dem 'politischen' Bereich kreierter Marketing-Begriff (den sich fachferne Interessenvertreter auch viel leichter im tgl. Leben einprägen/vor jeder Kamera fehlerfrei aufbeten können, ohne in der Sache auch nur einen Hauch Ahnung zu haben – Blasenphrasen eben/geeignet jede TV-Talkshow mit Leere zu füllen ;-)), um dem Personenkreis der 'Mütter' was ganz besonders Gutes als finanzielle Unterstützung seitens der gewählten Regierung zukommen zu lassen...*soifz, die wähle ich doch glatt als Dankeschön wieder ;-) Hier geht es schlicht um die Anrechnung einer Erziehungszeit für Kinder - als quasi-Beschäftigungszeit mit RV-Pflichtbeiträgen in der Rentenversicherung. Und für einen Rentenanspruch benötigen Sie als geringste Versicherungszeit 5 Jahre Beiträge ...erstes *Aha ;-) Für Kinder vor 1992 geboren wurde bis 2014 nur 1 Jahr Beitragszeit ab Geburt angerechnet, bei 2 Kindern eben nur 2 Jahre = immer noch kein Rentenanspruch. Seit 01.07.2014 wurden die Beitragszeiten um ein weiteres Jahr aufgestockt (wurde hier schon als 'Mütterrente' bezeichnet). 2 Kinder = 4 Jahre = immer noch kein Rentenanspruch. Wenn Mutti jetzt schlau war/die dazu medial veröffentlichten Information demenzfrei gelesen/verstanden hat, zahlte Sie einfach noch 1 Beitragsjahr dazu = 5 Jahre vorhanden = Rentenanspruch war spontan da. Nun ab 01.01.2019 gibt es nochmal 1/2 Jahr Beitragszeit dazu, somit bei 2 Kindern = 5 Jahre Beitragszeit vorhanden sind und endlich diese ominöse Mütterrente gezahlt werden kann = schlicht eine Altersrente namens Regelaltersrente ...*Aha, so ist das also ;-) Wer schlau ist, wählt trotzdem noch die Variante ab 2014 mit Beitragsnachzahlung und bekommt unanständige paar Tausende EUR rückwirkende ab 2015 noch nachgezahlt ...*OHH - jetzt heißt es, sich ENDLICH mal und grundsätzlich zu informieren, was 'Mütterrente' wirklich ist. Nicht beim Müttergenesungswerk, örtliche DRV sowie kommunale Beratungsstellen wären die Zielgruppe :-) Gruß w. PS: Haben Väter Kinder allein oder überwiegende erzogen, gar die Oma oder Opa, Pflegeeltern, Adoptiveltern ...passt das 'Marketing' natürlich nicht – aber für diese Randgruppen war es sicher nicht lohnend, da noch einen Begriff zu 'erfinden', der schlicht und einfach "jetzt endlich Regelaltersrente" heißt und wie ich die Voraussetzungen dafür allein aus Kindererziehungszeiten erfüllen kann.
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