Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sonnja,
wenn Ihre Freundin zwei Kinder vor 1992 geboren und diese durchgehend erzogen hat, werden grundsätzlich pro Kind 2 1/2 Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Dadurch kann sie allein mit den Kindererziehungszeiten für zwei Kinder erstmalig einen Rentenanspruch haben. Fünf Jahre mit Kindererziehungszeiten genügen nämlich, um die Wartezeit für die Regelaltersrente zu erfüllen.
Ob die Kindererziehungszeiten mit Entgeltpunkten West oder Ost bewertet werden, hängt vom Wohnort während der Kindererziehungszeiten ab.
Wir empfehlen Ihrer Freundin, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle ausführlich beraten zu lassen. Dort können auch die entsprechenden Anträge gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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