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Zur Experten-Antwort springenHallo Jimmy
mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bis 30. Juni 2014 nur ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden.
Seit 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden, seit dem 01. Januar 2019 noch ein weiteres halbes Jahr, so dass insgesamt 2,5 Jahre Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, angerechnet werden können.
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