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Experten-Antwort

Mütterrente abschlagsbehaftet?

von Ina Sparmann10.06.2016 | 13:41
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Hallo, bei der sogenannten Mütterrente wird immer so generös getan, als ob es sich um eine eigenständige Rentenversorgung handelt. Dabei handelt es sich doch nur um die Anrechnung der Kindererziehungszeiten, die immer noch ungleich gewichtet sind. Drei meiner Kinder (alles fleißige Beitragzahler ohne Fehlzeiten) sind vor 1991 geboren, dafür werden mir "als Mütterrente" theoretisch sechs persönliche Entgeltpunkte gutgeschrieben. Ein Kind wurde nach 1991 geboren und ist noch nicht erwerbsfähig, dafür werden 3 persönliche Entgeltpunkte angerechnet - macht insgesamt neun Entgeltpunkte für vier Kinder. Jemand der drei Kinder nach 1991 geboren hat, hätte die gleiche Wertzuschreibung. Allerdings spricht man dann nicht mehr von "Mütterrente". Nun bekomme ich eine volle Ewerbsminderungsrente, die mit 10,8% Abschlag belastet wird. Ist es korrekt, dass bei der Berechnung der Entgeltpunkte die Kindererziehungszeiten ebenfalls mit 10,8% Abschlag bedacht werden? Entspricht dies dem Ansinnen der "Mütterrente"?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ina Sparmann,

Wie bereits von KSC geschrieben, existiert der Ausdruck Mütterrente nicht im Gesetz.

Die Zeiten der Kindererziehung werden als Pflichtbeitragszeiten mit allem Für und Wider rentenrechtlich betrachtet. Man kann darüber z.B. den Schutz der Erwerbsminderungsrente erwerben, dafür werden die Kindererziehungszeiten aber auch wie andere Pflichtbeitragszeiten behandelt und unterliegen somit auch der Kürzung aufgrund eines vorgezogenen Rentenbezuges.

Insofern ist es rechtlich korrekt, dass die Kindererziehungszeiten in Ihrem Fall ebenfalls der Kürzung i.H.v. 10,8 % unterliegen.

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20 Antworten

KSCam 10.06.2016 | 13:56
Zunächst mal vorweg: den Begriff "Mütterrente" gibt es in keinem Gesetz, der existiert lediglich im Volksmund. Dahinter verbirgt sich die Tatsache, dass Kindererziehung in der Rente angerechnet wird, wie wissen Sie ja bereits. Die Kinderzeiten sind also wie alle anderen Beitragszeiten zu sehen, daher ist es vollkommen logisch, dass auch Abschläge (und Zuschläge falls jemand erst nach der Regelaltersgrenze in Rente geht) anfallen. Insofern hat die Abschlagsproblematik eigentlich absolut nichts mit den Kindererziehungszeiten (sprich der Mütterrente :)) zu tun. So gesehen ist bei Ihnen alles korrekt, zumindest so wie es "der Gesetzgeber" vorgegeben hat. Alles andere klären Sie bitte auf politischer Ebene und nicht im Forum, denn die Gesetze werden und wurden nicht von der DRV sondern von unseren parlamenten gemacht.
Sturkoppam 10.06.2016 | 14:09
Hallo Fr. Sparmann, was spricht dagegen? Sind die Entgeltpunkte anders zu bewerten als die bezahlten? Warum? Sind Mütter bessere Menschen? LG Sturkopp
Schießl Konradam 10.06.2016 | 15:52
Mütter müssen nicht immer bessere Menschen sein, aber 4 Kinder sind auch für die Rentenkasse sehr wertvoll, zumal wenn diese Kinder in die Rentenkasse einzahlen. Wie schon erwähnt, das Wort Mütterrente ist ja keine eigene Rente, nur ein Worthülse, damit man weiß um was es geht.Es sei dahingestellt, ob es notwendig war, für Geburten vor 1992 jetzt auch mit einen 2.Entgeltpunkte zu bedienen. Es passiert doch immer wieder, dass später oder früher Geborene vom Gesetz benachteiliegt oder sogar bevorzugt werden.Bei den Renten Anteilen für Kinder ist zu berücksichtigen, hierfür wurden keine Beiträge aufgebracht, immerhin für Geburten ab 1992 30,45 Rentenwert x 3 91,35 monatlich Brutto. Wäre ja nicht gerecht Abschläge auf Rente aufzuteilen. Bringe mal ein positives Beispiel für die sogenannte Mütterrente, was dem Staat viel Geld kostet. Bei Heirat im Jahre 1957 hat sich meine Frau den selbst bezahlten Beitrag erstatten lassen, dies aber 1996 repariert und 12973,50 DM. Heiratserstattung nachbezahlt. Nun mehr erhält meine Frau ab 1.7.2016 für diese Nachzahlung und für 5 Geburten= gleich 10 Entgeltpunkte 642,10 Nettorente monatlich, will nicht verschweigen, dass ich für 48 Jahre Beitrags- zahlung mit 65,8232 Entgeltpunkte monatlich bedacht werde. MfG.
Dr. Göbelam 10.06.2016 | 16:02
Ja also nun, was für ein grober Unfug. Wo leben Sie denn, in der Vergangenheit vor 50 Jahren? Die meisten "Kinder" wollen heute nichts lernen, sind unerzogen und wollen nicht arbeiten. Und Sie plappern den Unsinn von IHNEN nach! Und überhaupt: Fast die Hälfte der "Kinder" werden nicht einmal ordentlich erzogen, weil deren Eltern ja schon keine Erziehung genossen haben. Und für die nicht vorhandene "Erziehung" wollen die dann auch noch Leistungen und glauben, sie dürften keine Abzüge haben? Das wäre ja noch schöner! Weg mit der "Mütterrente"!
Ina Sparmannam 10.06.2016 | 18:10
Ich danke für die nicht beleidigenden Antworten. Herr Schießl kann sicher nachvollziehen, um was es mir geht, um eine Wertschätzung der Leistung von Müttern. Denn, nur Mutterschaft kann künftige Beitragszahler generieren. Und ich hätte auch nichts dagegen, wenn auch eine positive Erziehungsleistung von der Gesellschaft honoriert werden würde. Viele Erwachsene ohne Manieren und Bildung von heute waren vermutlich vormals Kinder, denen wenig Liebe und Fürsorge entgegengebracht wurde. Abgesehen davon, erhalten heute Mütter am Lebensabend oftmals eine Rente in Höhe des Sozialhöheniveaus, währenddessen die monatlichen Rentenbeitragszahlungen aus dem Bruttolohneinkommen der eigenen Kinder ein Mehrfaches betragen. Und die jungen, fleißigen Beitragszahler von heute werden die Armutsrentner von Morgen, prophezeien schon jetzt die Experten. Ich wünsche allen ein gesegnetes und sonniges Wochenende.
Sturkoppam 10.06.2016 | 19:27
Lieber Herr Schießl, es ist ja nicht so das die Frauen dieses alleine bewerkstelligen. Ich bin selber Vater von 4 Kindern und muss den leidigen Abschlag von 10,8 % verkraften. Das ich meine Gesundheit dafür geopfert habe um 4 Kids und ihre Mutter zu versorgen ist dabei egal. L.G. Sturkopp
Sturkoppam 10.06.2016 | 19:27
Lieber Herr Schießl, es ist ja nicht so das die Frauen dieses alleine bewerkstelligen. Ich bin selber Vater von 4 Kindern und muss den leidigen Abschlag von 10,8 % verkraften. Das ich meine Gesundheit dafür geopfert habe um 4 Kids und ihre Mutter zu versorgen ist dabei egal. L.G. Sturkopp
Papst Purgatoriusam 11.06.2016 | 10:03
Eigentlich gehört dieser Blödsinn ganz abgeschafft, das plündert nur die Rentenkasse.
Die Erwerbsminderungsrenten und Reha-Maßnahmen sind auch versicherungsfremde Leistungen. Wollen Sie die auch abschaffen?
Selig die Ahnungslosen, denn auch die kommen in die Hölle und werden dort am Spieß gebraten! Sie haben ja hinten und vorne keinen blassen Dunst, es fehlt die Erleuchtung.
Schießl Konradam 11.06.2016 | 10:22
Versicherungsfremde Leistungen sind Rentenzahlungen für die keine Beiträge bezahlt wurden. Die Erwerbsminderungsrente ist die Fachbezeichnung für frühzeitige Rentengewährung in der Rentenversicherung für die ja Beiträge geflossen sind. Irren ist menschlich. MfG.
Jonathanam 10.06.2016 | 20:57
Die Erwerbsminderungsrenten und Reha-Maßnahmen sind auch versicherungsfremde Leistungen. Wollen Sie die auch abschaffen?
Jonathanam 11.06.2016 | 11:04
Es ist keinesfalls selbstverständlich, dass EM-Renten und Reha-Maßnahmen zum Leistungsumfang einer gesetzlichen Rentenversicherung gehören. Versuchen Sie doch mal einen privaten Rentenversicherungsanbieter zu finden, der solche Leistungen automatisch mit anbietet. Wer außer einer Rentenversicherung fürs Alter auch noch eine BU- oder EM-Rente haben will, der muss beide Leistungen extra versichern und Reha-Maßnahmen werden von privaten Versicherern schon gar nicht angeboten. Warum wohl nicht?
Kacke-ottoam 11.06.2016 | 15:56
Es ist keinesfalls selbstverständlich, dass EM-Renten und Reha-Maßnahmen zum Leistungsumfang einer gesetzlichen Rentenversicherung gehören. Versuchen Sie doch mal einen privaten Rentenversicherungsanbieter zu finden, der solche Leistungen automatisch mit anbietet. Wer außer einer Rentenversicherung fürs Alter auch noch eine BU- oder EM-Rente haben will, der muss beide Leistungen extra versichern und Reha-Maßnahmen werden von privaten Versicherern schon gar nicht angeboten. Warum wohl nicht?
Du laberst Blödsinn. Darauf geben wir einen fetten Puuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuups!
W*lfgangam 11.06.2016 | 17:10
...ach: "Um die Kostenübernahme durch die PKV zu gewährleisten, muss diese entweder durch Bestandteile des Versicherungsvertrages oder durch den Abschluss einer Kur-Zusatzversicherung abgedeckt sein. Es gibt Privatversicherungen, die im Rahmen der normalen Krankenversicherung die Übernahme für Kuren und Rehas anbieten. Andere wiederum bieten spezielle Kur-Zusatztarife an." http://www.krankenkasse-vergleich.de/pkv/leistungen/reha-kur/ Eine von vielen Fundstellen. In einem haben Sie Recht, die PKV ist nicht Anbieter der Maßnahmen, 'nur' Kostenträger ...aber, Moment, die haben ja auch keine eigenen Ärzte zur Behandlung, übernehmen wieder nur die Kosten - irgendwie ist das mit der PKV ganz schön blöd ;-) Nebenbei, die 'Invalidenversicherung' der gesetzlichen Rentenversicherung ist älter, als Sie jemals werden; warum wohl so uninformiert? Gruß w. PS: Hat natürlich nichts mit der Ausgangsfrage zu tun, was in meinen Augen auch hier elementare Grundkenntnisse der Rentenversicherung vermissen lässt - die Wohlfühlgesellschaft eben, gebt mir immer mehr...
Papst Purgatoriusam 11.06.2016 | 18:13
Es ist keinesfalls selbstverständlich, dass EM-Renten und Reha-Maßnahmen zum Leistungsumfang einer gesetzlichen Rentenversicherung gehören. Versuchen Sie doch mal einen privaten Rentenversicherungsanbieter zu finden, der solche Leistungen automatisch mit anbietet. Wer außer einer Rentenversicherung fürs Alter auch noch eine BU- oder EM-Rente haben will, der muss beide Leistungen extra versichern und Reha-Maßnahmen werden von privaten Versicherern schon gar nicht angeboten. Warum wohl nicht?
Selig die Armen im Geiste, denn auch ihrer ist kein Himmelreich, sondern sie werden in einer Hölle brutzeln und braten, dass ihnen Hören und sehen vergehen. Drum kasteie dich kräftig, faste und bete zu Unserer heiligen Rentenkirche um Erleuchtung. Denn du wandelst mit finstrem Geiste im finstren Tale und so fett wie du durch deine Sünden bist, kannst du auch nicht wie das Kamel durch das Nadelöhr krauchen. Drum kehre um und tue Buße, es ist schon gleich zu spät ............ und bei dir ist es JETZT nun zu spät. Schon naht die Verdammnis und die Teufel krauchen unter deinem Schrank und Bette hervor. Noch heute Nacht werden sie kommen, dich armseligen Sünder zu holen und zu zerfetzen. Und dann kommst du an den Spieß und wirst gebraten. Riechst du gar schon den Schwefel ..........?
W*lfgangam 11.06.2016 | 20:51
....dass er mal wieder nicht richtig gelesen oder verstanden hat.
Oder kennt er vielleicht eine "PKV" die Renten zahlt?
...nun werden Sie richtig 'drollig'/machen sich zum Affen. Schwenken von PKV- zu PRV-Leistungen - wenn Ihnen die Unterschiede nicht bekannt sein sollten, wählen Sie hier frei verfügbare Nicks: wie Rentenzombie, Sonderschulmeister, Flötenfurzer, Fliegenklatsche, Garstig, Gacki, Dr. Göbel, Kacke-otto, Herz Z., SozPol - oder Jonathan, um auf 'höchstem' Niveau weiter mitschreiben zu können ;-) Gruß w.
Rentenzombieam 11.06.2016 | 22:56
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Oder kennt er vielleicht eine "PKV" die Renten zahlt?
...nun werden Sie richtig 'drollig'/machen sich zum Affen. Schwenken von PKV- zu PRV-Leistungen - wenn Ihnen die Unterschiede nicht bekannt sein sollten, wählen Sie hier frei verfügbare Nicks: wie Rentenzombie, Sonderschulmeister, Flötenfurzer, Fliegenklatsche, Garstig, Gacki, Dr. Göbel, Kacke-otto, Herz Z., SozPol - oder Jonathan, um auf 'höchstem' Niveau weiter mitschreiben zu können ;-) Gruß w.
Dir Klugscheisser hau ich gleich eine aufs Maul. Dann steck ich dich ins Gacki und der Garstig klebt dir ein Paar. Anscheinend bist du beim Sonderschulmeister nicht lange genug zur Schule gegangen und SozPol hat dir zuwenig Strafmandate vergeben. Troll dich oder kommst in den Zombomaten! Papst Purgatorius wird dir jedenfalls keine Absolution erteilen und der Glimpnickel mach Hackfleisch aus dir.
Flötenfurzeram 11.06.2016 | 23:40
Zitat von Rentenzombie anzeigenausblenden
....dass er mal wieder nicht richtig gelesen oder verstanden hat.
Oder kennt er vielleicht eine "PKV" die Renten zahlt?
...nun werden Sie richtig 'drollig'/machen sich zum Affen. Schwenken von PKV- zu PRV-Leistungen - wenn Ihnen die Unterschiede nicht bekannt sein sollten, wählen Sie hier frei verfügbare Nicks: wie Rentenzombie, Sonderschulmeister, Flötenfurzer, Fliegenklatsche, Garstig, Gacki, Dr. Göbel, Kacke-otto, Herz Z., SozPol - oder Jonathan, um auf 'höchstem' Niveau weiter mitschreiben zu können ;-) Gruß w.
Dir Klugscheisser hau ich gleich eine aufs Maul. Dann steck ich dich ins Gacki und der Garstig klebt dir ein Paar. Anscheinend bist du beim Sonderschulmeister nicht lange genug zur Schule gegangen und SozPol hat dir zuwenig Strafmandate vergeben. Troll dich oder kommst in den Zombomaten! Papst Purgatorius wird dir jedenfalls keine Absolution erteilen und der Glimpnickel mach Hackfleisch aus dir.
DANKE, für diesen genialen Einlauf! Darauf einen donnernden.....: https://www.youtube.com/watch?v=HXBwmNkKfZo
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