Wenn Versicherte derartige Optimierungsüberlegungen anstellen, machen sie natürlich deutlich, dass sie wissen, dass im Grunde eine frühzeitige Antragsstellung erforderlich ist. Ob in solchen Fällen der zuständige Rentenversicherungsträger eine rückwirkende Rentenbewilligung gewährt, kann ich Ihnen auch nicht sagen.