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Multifikationsfaktor für Grenzwertermittlung

von Gabi24.01.2007 | 07:39
2469 Ansichten
4 Antworten

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da ich eine unfallrente beziehe u. bald eine av-rente bekomme,würde ich gerne mal wissen,wie hoch ist eigentl. der multifikationsfaktor bei dem deutschen rentenversicherung bund,(um den grenzwert zu ermitteln),ein bekannter sagte mir ,der faktor würde bei 1,0 liegen,bei der knappschaft bei 0,4,stimmt das,kann man das pauschal so sagen,oder wie bekomme ich das raus,aus meiner letzten rentenauskunft vom 17/01/07,konnte ich über diesen faktor nichts lesen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gabi,

leider kann ich mit Ihrer Anfrage nichts anfangen. Ein derartiger Faktor ist mir nicht bekannt.

3 Antworten

bekissam 24.01.2007 | 12:35
§ 93 SGB VI - Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung (3) Der Grenzbetrag beträgt 70 vom Hundert eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, der der Berechnung der Rente aus der Unfallversicherung zugrunde liegt, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung; bei einer Rente für Bergleute beträgt der Faktor 0,4. Mindestgrenzbetrag ist der Monatsbetrag der Rente ohne die Beträge nach Absatz 2 Nr. 1. § 67 SGB VI - Rentenartfaktor Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei: 1. Renten wegen Alters 1,0 2. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5 3. Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0 4. Erziehungsrenten 1,0 5. kleinen Witwenrenten und kleinen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 1,0 anschließend 0,25 6. großen Witwenrenten und großen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 1,0 anschließend 0,55 7. Halbwaisenrenten 0,1 8. Vollwaisenrenten 0,2.
Gabiam 24.01.2007 | 13:02
vielen dank begiss,wenn ich das richtig verstanden habe,wird mir nur die altersrente gekürzt,wenn ich mit beiden renten den grenwert überschreite,wenn ich darunter bleibe werden beide renten nach der festsetzung monatl. überwiesen,ist das so richtig?
bekissam 24.01.2007 | 13:08
Im Prinzip ja, doch der § 93 SGB VI enthält noch weitere (nicht immer zutreffende) Bedingungen. Das SGB VI finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de Startseite > Formulare und Publikationen > Rechtsvorschriften
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