Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Muss bei Abbruch LTA erneut dem Grunde nach bewilligt werden?

von Karl-Heinz Wehner11.02.2018 | 20:28
1152 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Forum, Ich bin während meiner beruflichen Reha schwer erkrankt und konnte deswegen im Sommer 2016 meine Umschulung zum Industriekaufmann nicht mehr fortsetzen. Nun geht es mir nach mehr als eineinhalb Jahren Krankheit wieder soweit besser, dass ich auch lt. meinen Ärzten die Umschulung wieder fortsetzen kann. Unter der Woche hatte ich nun einen Termin bei der Rehaberatung und wollte meinen Ohren nicht trauen: Es wäre leider zu viel Zeit vergangen, ich könne die alte Umschulung "nicht so einfach, wie ich mir das vorstelle" fortsetzen. Ich müsste nun erst wieder einen Antrag auf LTA stelle und die DRV müsse erneut prüfen, ob diese mir dem Grunde nach überhaupt noch zustehen. Muss ich wirklich dieses ganze Prozedere noch einmal von gar vorne machen? Ich dachte, eine Genehmigung "dem Grunde nach" gelte solange, bis ich einen neuen Beruf habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl Heinz Wehner,

auch wenn eine konkrete Maßnahme abgebrochen werden muss, heißt das nicht automatisch, dass auch das ganze LTA-Verfahren beendet ist. Dieses ist erst beendet, wenn entweder

- das Teilhabeziel der dauerhaften Eingliederung ins Erwerbsleben erreicht wurde oder

- das Verfahren formal beendet wurde, weil keine Erfolgsaussichten für die Leistungen mehr bestehen.

So lange das Verfahren noch besteht, muss der Rentenversicherungsträger eine geeignete Leistung finden, um das Teilhabeziel zu erreichen. Hierzu gehört aber ggf. auch eine neue Prüfung Ihres (nunmehr) bestehenden Leistungsvermögens.

Soweit das LTA Verfahren bereits formal beendet wurde, müsste allerdings tatsächlich ein neuer Leistungsantrag gestellt werden.

Eine abschließende Klärung werden Sie letztlich nur direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erreichen. Ich empfehle Ihnen daher, sich noch einmal mit Ihrem zuständigen Rehafachberater in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Heinz A.am 11.02.2018 | 23:33
Träum weiter süßer. Industriekaufmann ist extrem schwierig und das in Deinem Alter. Immer der selbe Troll. Viel Spaß. Mfg
=//=am 12.02.2018 | 09:48
Es ist doch wohl verständlich, dass nach 1 1/2 Jahren die Umschulungsmaßnahme nicht ohne Weiteres fortgesetzt werden kann. Es kann so viel inzwischen geschehen sein, vor allem medizinisch, dass erneut geprüft werden muss, ob und welche Umschulungsmaßnahme Sinn macht.
Olympiaam 12.02.2018 | 08:55
Hallo, leider ist das so. Mir ist genau das gleiche passiert. Man hat, laut meinem Reha Berater, 3-6 Monate Zeit zum Regenerieren. Sollte es möglich sein, bei mir war das leider nicht möglich, kann man die begonnene Umschulung fortsetzen. Braucht man länger zur Gesundung, wird die LTA seitens der DRV abgebrochen und das ganze Procedere mit Antragstellung usw beginnt leider wieder von vorn. Telefonische Auskunft aus Berlin bei mir damals :".... dann müssen sie uns die Belastbarkeit aber nachweisen...." Freundliche Grüße
Karl-Heinz Wehneram 12.02.2018 | 21:40
Hallo nochmal, @Experte: Ich habe niemals ein Schreiben erhalten, in dem meine LTA einfach beendet werden. Mir wurde damals nur mitgeteilt, dass die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen meinerseits durch die DRV nun beendet wird. Jetzt kommt aber die Rehaberatung und meint, die LTA wären damit komplett eingestellt und ich müsse alles wieder von vorne beantragen. Heute habe ich allerdings in Berlin angerufen und von dort wurde mir schon mal bestätigt, dass meine LTA "dem Grunde nach" weiterhin genehmigt ist. Allerdings kann es wirklich passieren, dass ich eine neue Arbeitserprobung machen müsse, nur der Sicherheit wegen natürlich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026