Hallo Kalle,
Sie haben 3 Möglichkeiten:
1. nichts tun
2. freiwillige Versicherung
3. Versicherungspflicht auf Antrag
Zu 1.: aber wenigstens AU-Bescheinigungen für die DRV sammeln. Kann Sie aber letztendlich Rentenansprüche kosten, wenn die AU zu lange dauert.
Zu 2.: zählt immerhin zu den 45 Jahren mit, Zeit für Lückenauffüllung in 2016 bis 31.03.2017, kann aber auch der EM-Rentenanspruch verloren gehen, wenn die mit freiwilligen Beiträgen gefüllte Lücke über 24 Monate hinausgeht.
Zu 3.: Ideal, wie Krankengeldzahlung der GKV, Pflichtversicherung besteht weiterhin mit fast gleich hohem Rentenzuwachs, aber teuer - 80 % des bisherigen mtl. Beitrags. Zu beachten sind (rechtzeitige) Antragsfristen.
Lesen Sie auch diesen Beitrag, da finden Sie noch ergänzende Hinweise:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Und WICHTIG/siehe Lala: Beratung, und zwar schleunigst.
Gruß
w.