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Muß ich einen Beitrag zahlen???

von Rentenversicherungspflicht in der Tagespflege24.03.2009 | 09:58
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1 Antworten

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Hallo ich bin doch etwas Irritiert... Seit Jan . 09 besteht ja die Pflicht zur gesetzl. Rentenversicherung und ich bin mir unsicher ob dies auch bei mir zutrifft. ich habe im Jan. 09 eine Gesammtsumme von ca. 520,00 Euro vom Jugendamt gezahlt bekommen , hiervon sind - der BKP von 300,00 Euro 320€ anzurechnen. Gleichzeitig bin ich auf 400 € Basis bei der Minijob Zentrale gemeldet und verdiene nicht mehr als 350,00€ monatl.- der BKP von 131,25 , bleibt ein Gewinn von :213,80€ ( dieser wird bei der Krankenkasse nicht angerechnet und ich bleibe wie gewohnt in der Familienversicherung meines Mannes)wie aber sieht es bei er Rentenpflicht aus??? Das Einkommen hat sich minimal im Feb und März gemindert. Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.... Mit freundlichem Gruß Angela

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rentenversicherungspflicht in der Tagespflege

selbständig tätige Tagespflegepersonen, die das Betreuungsgeld vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt, Kommune) oder direkt von den Eltern auf privater Basis erhalten, sind versicherungspflichtig, wenn ihr zu versteuerndes (!) Einkommen mehr als 400 Euro im Monat beträgt und sie selbst keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Tagespflege beschäftigen. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter der Grenze von 400 Euro, liegt Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit vor.

Eine selbständige Tätigkeit und eine abhängige Beschäftigung (z. B. Minijob) werden bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung (auch in der Rentenversicherung) im Übrigen getrennt voneinander betrachtet und NICHT zusammengerechnet. Es kann also durchaus - wie offenbar in Ihrem Fall - eine geringfügige versicherungsfreie selbständige Tätigkeit neben einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Minijob) bestehen.

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