Hallo Sandy,
bei der Auswahl der Klinik haben Sie ein Mitspracherecht. Berechtigte Wünsche werden berücksichtigt. Allerdings kann der Kostenträger bei gleich gut geeigneten Kliniken festlegen welche Einrichtung er belegt.
Welche Kliniken in Ihrer gesundheitlichen und familiären Situation aus Sicht der AOK in Frage kommen, kann man Ihnen dort mitteilen. Nehmen Sie also mit der Krankenkasse bezüglich geeigneter Kliniken Kontakt auf.
Sollten Sie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, könnte auch ein Anspruch auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen für Sie und Ihre Kinder durch die Deutsche Rentenversicherung bestehen. Eine konkrete Auskunft ob ein Anspruch besteht, kann Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger geben.