meine Frau war bis 31.12 geringfügig und seit 01.01.07 mit 400,01 Euro angestellt.Am 13.02.07 haben wir eine Tochter bekommen. Nun will die Krankenkasse bei der Deutschen Rentenversicherung die Versicherungspflicht wegen der Zahlung des Mutterschaftsgeldes prüfen. Ist Sie auch Versicherungspflichtig in der Gleitzone wenn es nur ein Monat war. Also der Januar, denn seit 01.02 hatte Sie Mutterschutz. Wo kann ich mir die Versicheurngspflicht bestätigen lassen?
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....