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Experten-Antwort

Nach Österreich ziehen - Erstwohnsitz dort anmelden

von Allgäuer05.06.2018 | 12:33
574 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich lebe im Allgäu, bekanntlich ist Österreich nicht weit weg. Meine Frau arbeitet in Deutschland. Noch wohnen wir in Deutschland sind aber auf der Suche nach einer Immobilie für uns. Wir möchten nicht nach Österreich wegen Steuer oder sonst was. Es geht wirklich nur darum eine bezahlbare Wohnung zu finden und die haben wir gefunden, allerdings in Österreich. Zur Arbeit meiner Frau sind es ca 35 km. Nun ist folgendes. Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente befristet, das schon seit ca. 7 Jahren. D.h. immer 2 Jahre und dann muss ich einen neuen Antrag stellen. Im Rentenbescheid steht es so: Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf dem Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht. Nun ist es so, dass ich befürchte, dass mir die Rente gekürzt wird. Doch durch die Nähe zu Deutschland und zu dem Arbeitsmarkt kann ich das nicht nachvollziehen. Wie ist es denn? Zu den Ärzten kann ich durch die räumliche Nähe immer noch nach Deutschland. Das Umfeld würde vollkommen gleich bleiben nur der Wohnort wäre dann ich Österreich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Allgäuer,

leider kann ich Ihre Frage im Rahmen dieses Forums nicht abschließend beantworten. Da nach meinem Kenntnisstand einige Rentenversicherungsträger/Verbindungsstellen eine Teilzeitarbeitsmarktprüfung auch im Ausland durchführen, sollten Sie diese Frage individuell durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger klären lassen.

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2 Antworten

Fastrentneram 05.06.2018 | 13:49
Wenn Sie Ihren Erstwohnsitz nach Österreich verlegen, wird aus Ihrer vollen Arbeitsmarktrente i.d.R. eine teilweise Erwerbsminderungsrente, da Sie dann nicht mehr über die Agentur für Arbeit in Deutschland vermittelbar sind.
Allgäueram 05.06.2018 | 13:57
Von der Wohnung zur ersten Ortschaft in D nach der Grenze sind es 10 km! Was heißt hier nicht mehr zur Verfügung stehen? Wie viele Km fahren unzählige Pendler zur Arbeit mit einem Km aufwand der ein vielfaches höher ist. Ich verstehe das nicht. Wenn es eine Entfernung nach D wäre, die ein tolerierbares Maß überschreitet, kann kann ich das Nachvollziehen. Im Übrigen bin ich ja gar nicht beim Arbeitsamt gemeldet geschweige denn als Arbeitssuchend bekannt. Die nehmen mich ja nicht mal für Arbeitssuchen auf 450 Euro-Basis auf.
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