Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sandy,
unterrichten Sie bitte den Rentenversicherer von der anstehenden Rücken-OP. Auch der Krankenkasse sollten Sie mitteilen, dass Sie die LTA beantragt haben und dass die Operation ansteht.
Die Deutsche Rentenversicherung wird die bestehende Situation bei der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bezüglich dem LTA-Antrag berücksichtigen. Normalerweise erfolgt vor einem Gespräch in einem BfW ein Gespräch mit dem zuständigen Reha-Fachberater. Dies ist durchaus sinnvoll, weil dadurch gewährleistet ist, dass die bestehenden Reha-Möglichkeiten mit Ihnen zusammen und ihrem Leistungsvermögen angepasst ausgewählt werden können.
Nachdem Sie der Zeit Anspruch auf Krankengeld haben wird dieses während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
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