Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nach Reha weiter AU und jetzt Rücken-OP! Kasse macht Druck!

von sandy13.11.2011 | 22:41
1592 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich bin vor 2 Wochen aus Reha zurückgekehrt. Weiterhin AU. Wie zuletzt 6 Monate. Nun macht die Kasse natürlich Druck mich aus dem KG zu bringen. Bietet mir "Beratungsgespräche beim Berufsföderwerk an"... Unterlagen hab ich schon erhalten. Der Rententräger wird nun meinen LTA-Antrag anhand des Rehaberichtes entscheiden. Entweder LTA, EM oder gar nichts. Nun muß ich wohl in 4-6 Wochen unters Messer. Rücken-OP (Bandscheiben). Wie muß ich mich nun verhalten? Kasse davon informieren (bin ja AU)? Rententräger informieren? Merci

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandy,

unterrichten Sie bitte den Rentenversicherer von der anstehenden Rücken-OP. Auch der Krankenkasse sollten Sie mitteilen, dass Sie die LTA beantragt haben und dass die Operation ansteht.

Die Deutsche Rentenversicherung wird die bestehende Situation bei der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bezüglich dem LTA-Antrag berücksichtigen. Normalerweise erfolgt vor einem Gespräch in einem BfW ein Gespräch mit dem zuständigen Reha-Fachberater. Dies ist durchaus sinnvoll, weil dadurch gewährleistet ist, dass die bestehenden Reha-Möglichkeiten mit Ihnen zusammen und ihrem Leistungsvermögen angepasst ausgewählt werden können.

Nachdem Sie der Zeit Anspruch auf Krankengeld haben wird dieses während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Nixam 14.11.2011 | 06:56
Sie haben den Reha-Antrag beim RV-Träger gestellt. Wenn Erwerbsminderung bei Ihnen vorliegen sollte,dann werden Sie eine Zeitrente wegen Erwerbsminderung erhalten. Informieren Sie aber auch Ihre Krankenkasse über die geplante OP.Das kann wirklich nicht schaden. Beratungsgespräche beim Bfw brauchen Sie wirklich nicht anzunehmen! Diesbezüglich müssen Sie erstmal mit dem Fachberater für Rehabilitation der Rentenversicherung sprechen und aussondieren, welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen. Ein Gespräch beim Bfw wäre sinnlos, da Sie garnicht wissen, welche Tätigkeiten Sie ausüben können und da kann Ihnen auch das Bfw wenig Hilfestellung anbieten, ohne Sie und Ihre Leiden zu kennen....außerdem noch anstehende Rücken-OP.... Viele Grüße und alles Gute Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026