Hallo User Vanessa M.,
Sie schildern, dass Ihre EM-Rente nur befristet gezahlt wird und Sie dann die Zeit bis zur Altersrente finanziell selbst bestreiten wollen. Sie können die Weitergewährung Ihrer EM-Rente rechtzeitig (ca. 5 Monate vor Ablauf) beantragen. Im Rahmen des Weitergewährungsantrages wird nur geprüft, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt. Wenn ja, entscheiden die Ärzte der Deutschen Rentenversicherung, ob die Weitergewährung nochmals befristet ist oder auf Dauer, bis zur Ihrer Regelaltersgrenze.
Bitte überlegen Sie sich, ob Sie wirklich die vier Jahre finanziell selbst überbrücken wollen.
Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen selbst entrichtet werden, wenn keine Beschäftigung ausgeübt wird.
Wenn es wirklich zu einer Unterbrechung von mehr als zwei Jahren kommen würde, bleiben alle rentenrechtliche Zeiten, auch die Zurechnungszeit, in Ihrem Versicherungskonto bestehen. Es werden keine Zeiten aus Ihrem Versicherungskonto gelöscht.
Somit werden alle Zeiten, die dann im Versicherungskonto sind, bewertet und dann ggfs. nochmals um einen Abschlag gekürzt. Bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt der Abschlag maximal 10,8%.
Die Entgeltpunkte, die derzeit Grundlage für EM-Rente sind, sind bei einer Altersrente nicht besitzgeschützt, dass heißt, dass die Entgeltpunkte für eine Altersrente niedriger sein können, als die Entgeltpunkte für die EM-Rente.