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Experten-Antwort

Nachgefragt wegen EMR und Zurechnungszeit

von Vanessa M.23.04.2018 | 13:58
368 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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23.04.2018, 13:02 Zitieren von Experte/in Experten-Antwort Wenn Sie die Zwei-Jahres-Frist nicht einhalten, werden bei der Berechnung der Altersrente die Entgeltpunkte neu berechnet. Sehr geehrte Experten, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde die Zwei-Jahres-Frist nicht einhalten. Meine befristete EMR wird auslaufen. Die restlichen ca. 4 Jahren werde ich zuhause bleiben. Unter welchen Gesichtspunkten findet die Neuberechnung statt? Verstehe ich das Richtig, dass dann die Gesamtdauer der Zurechnungszeit über Bord geworfen wird? Oder bleiben mir zumindest für die 6 Jahren Zurechnungszeit die EP erhalten? Zur Zeit und auch und in nicht absehbarer Zeit, kann ich eine DRV Beratungsstelle aufsuchen. Ich bitte um nachsehen, aber vielleicht könnten Sie mir trotzdem anhand eines Beispiel erläutern. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Vanessa M.,

Sie schildern, dass Ihre EM-Rente nur befristet gezahlt wird und Sie dann die Zeit bis zur Altersrente finanziell selbst bestreiten wollen. Sie können die Weitergewährung Ihrer EM-Rente rechtzeitig (ca. 5 Monate vor Ablauf) beantragen. Im Rahmen des Weitergewährungsantrages wird nur geprüft, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt. Wenn ja, entscheiden die Ärzte der Deutschen Rentenversicherung, ob die Weitergewährung nochmals befristet ist oder auf Dauer, bis zur Ihrer Regelaltersgrenze.

Bitte überlegen Sie sich, ob Sie wirklich die vier Jahre finanziell selbst überbrücken wollen.

Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen selbst entrichtet werden, wenn keine Beschäftigung ausgeübt wird.

Wenn es wirklich zu einer Unterbrechung von mehr als zwei Jahren kommen würde, bleiben alle rentenrechtliche Zeiten, auch die Zurechnungszeit, in Ihrem Versicherungskonto bestehen. Es werden keine Zeiten aus Ihrem Versicherungskonto gelöscht.

Somit werden alle Zeiten, die dann im Versicherungskonto sind, bewertet und dann ggfs. nochmals um einen Abschlag gekürzt. Bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt der Abschlag maximal 10,8%.

Die Entgeltpunkte, die derzeit Grundlage für EM-Rente sind, sind bei einer Altersrente nicht besitzgeschützt, dass heißt, dass die Entgeltpunkte für eine Altersrente niedriger sein können, als die Entgeltpunkte für die EM-Rente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Vanessa M.am 24.04.2018 | 08:59
Hallo Experten, Vielen Dank für Ihren Beitrag. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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