Die Überprüfung des Leistungsvermögens erfolgt individuell bei all den Versicherten, bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sich der Gesundheitszustand noch einmal bessert. Dies gilt auch bei Dauerrenten.
Der Termin für die Nachuntersuchung wird nach Empfehlung des medizinischen Sachverständigen festgelegt. Dieser Termin ist selbstverständlich abhängig von der Art der Erkrankung und erfolgt auch unter Berücksichtigung des Lebensalters. Die Nachuntersuchung erfolgt häufig ohne körperliche Untersuchung, d. h. für die Entscheidung des Rentenversicherungsträger ist ein aktueller Befundbericht des behandelnden Arztes ausreichend. Bestimmte Intervalle für die Überprüfung des Leistungsvermögens gibt es nicht.